Neurentenbonus: (nur) die Übergangsgeneration profitiert

Monika Bütler

Der Ständerat schlägt einen Neurentenbonus von 70 Franken vor als Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6%. Bei genauer Betrachtung der Situation wird aber folgendes klar.

  1. Die Übergangsgeneration wird entschädigt für Verluste, die sie so gar nicht hat, weil die Reform auch eine Besitzstandwahrung enthält.
  2. Die bereits pensionierten Generationen werden für die erlittenen Verluste nicht entschädigt.

Um etwas Ordnung in die Diskussion zu bringen, hier eine Auslegeordnung.

Zwei Arten von Pensionskassen (vereinfacht…)

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten, die Umwandlung des während des Arbeitslebens angesparten Vermögens in eine lebenslange Rente zu berechnen. Erstens mit zwei getrennten Sätzen für das obligatorische Altersguthaben (generiert von Jahreseinkommen unter circa 85‘000 Franken) und das überobligatorische Kapital (alles andere). Der Umwandlungssatz im Obligatorium unterliegt einer strengen Regulierung (die viel diskutierten 6.8%), den Umwandlungssatz im Überobligatorium hingegen können die Vorsorgeunternehmungen (in gewissen Grenzen) selber festlegen. Umhüllende Kassen, die meisten autonomen grossen Pensionskassen, andererseits, unterscheiden nicht zwischen Überobligatorium und Obligatorium. Sie versichern in der Regel grosszügiger als Kassen mit BVG Obligatorium (mit entsprechend höheren Beitragssätzen). Umhüllende Kassen können die Umwandlungssätze senken, solange die Mindestleistungen gemäss BVG noch immer gewährt sind.

Rentensenkungen in der BV schon seit 2004

Bis Ende 2003 galt in der Schweiz das Modell, von dem viele noch glauben, es existiere noch: Der Umwandlungssatz, der die Umrechnung vom angesparten Alterskapital in die jährliche Rente beschreibt, lag für fast alle Versicherten im BVG gleich, bei damals 7.2%. Ein Alterskapital von 100‘000 Franken löste somit eine jährliche lebenslange Rente von 7200 Franken aus.

Der Schock kam 2004 – also bereits vor 13 Jahren! Die Winterthur Versicherung senkte wegen sinkender Kapitalmarktzinsen und steigender Lebenserwartung den Umwandlungssatz im Überobligatorium auf 5.4% für Frauen und 5.8% für Männer. Weitere Versicherungen und Pensionskassen folgten kurz danach. Eine Frau, die von den 100‘000 Franken die Hälfte im Überobligatorium hatte, erhielte nur noch eine Rente von 6‘300 Franken (3600 (= 7.2% von 50‘000) + 2700 (=5.4% von 50‘000)). Also bereits 2004 faktisch nur noch einen Umwandlungssatz von 6.3%.

Das Überobligatorium ist ja nur für Einkommen über 80‘000 Franken pro Jahr, werden einige einwenden. Doch das ist nur die halbe Wahrheit (oder noch weniger). Gerade weil der finanzielle Druck auf die Pensionskassen durch den überhöhten Umwandlungssatz so stark ist, nützen diese ihren Spielraum aus (d.h. müssen ihn ausnützen, wenn sie nicht pleite gehen wollen). Bei jedem Stellenwechsel wird ein Teil des Eintrittsguthabens als überobligatorisch ausgewiesen, je mehr Stellenwechsel und gewollte oder ungewollte Auszeiten, desto höher der Anteil im Überobligatorium. Rückzahlungen von früheren Kapitalauszahlungen durch Scheidung oder Wohneigentumsbezug gehen meist ebenfalls in den überobligatorischen Teil. Tatsächlich zeigen unsere Zahlen, dass selbst Versicherte mit relativ kleinem PK Vermögen oft 50% oder mehr im Überobligatium haben.

Doppelte Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes

Was heisst dies nun für die vorgeschlagene Reform: Die „neuen“ Rentner haben auf dem Überobligatorium (meist nur ein Bruchteil des Vermögens) neu einen tieferen Umwandlungssatz. Doch genau diese Senkung soll für die Übergangsgeneration zwischen 45 und 65 bereits durch die Pensionskasse kompensiert werden. Es heisst: „Die Vorsorgeeinrichtungen müssen diesen Personen die Altersrente, wie sie nach BVG in der bis zum Inkrafttreten der Reform geltenden Fassung berechnet wird, garantieren.“ Finanziert wird dies über den Sicherheitsfonds.

Die Besitzstandwahrung heisst nichts anderes als dass die Übergangsgeneration bereits kompensiert wird. Und die 70 Franken sollen sie erst noch dazu erhalten. Senkungen des Umwandlungssatzes im Überobligatorium werden hingegen nicht kompensiert. Weder für alte noch für neue Rentner.

Gleiche Konditionen in der Kasse, ungleiche Behandlung in der AHV

Schauen wir uns noch die Versicherten in umhüllenden Kassen an. Umhüllende Kassen können die Umwandlungssätze senken, solange die Mindestleistungen gemäss BVG noch immer gewährt sind. Und das machen sie auch bereits intensiv. Ich kenne keine umhüllende Kasse, die heute noch in der Nähe eines Umwandlungssatz von 6.8% hat. Die aktuellen Zahlen sind zwischen 4.6 und 5%. Für die Versicherten in diesen Kassen ändert sich durch die Reform: NICHTS. Einziger Unterschied: Die neuen Rentner erhalten einen Bonus, die alten Rentner (mit den genau gleichen Konditionen): NICHTS.

Noch gar nicht erwähnt sind die vielen über 80 jährigen, die zum Zeitpunkt der Pensionierung kein oder nur wenig Kapital in der Pensionskasse hatten, weil das Obligatorium erst 1985 eingeführt wurde. Das sind von den Männern zwar nur etwa 20%, bei den Frauen ist dieser Teil allerdings höher. Und als Kompensation erhalten Sie nun in der neuen Reform: NICHTS.

Zürichsee zum Schleuderpreis

2017-02-27 10.03.13Urs Birchler

Die soeben eingetroffene Rechnung für die Schiffssteuer ist skandalös. Skandalös tief. Für 37 Franken darf ich wieder ein ganzes Jahr auf dem Zürichsee umherdümpeln. Lohnt es sich überhaupt, solche Beträge einzukassieren? Ich bezweifle es und schaue nach.

Massgebend ist §3 Abs. 1 Bst. b des kantonalen Schiffahrtsgesetzes vom 1. Dez. 1996. Demnach zahlen die Zürcher Süsswasser-Kapitän(e)(innen) pro Jahr einen Grundbetrag von 30 Franken plus einen progressiven Zuschlag pro PS. Mein magerer Obulus liegt also an meiner Antriebsschwäche von lediglich 2 PS.

Als sparsamer Steuermann vergleiche ich aber statt mit PS lieber mit den übrigen Kosten zur See, beispielsweise mit dem Wert des Bootes oder mit der gelegentlichen Zeche im Seerestaurant. Da scheint mir der Kanton schon sehr zurückhaltend. Auch gegenüber den Grösseren. Selbst für die Stadt Rapperswil käme ich pro Jahr mit 2’880 Franken davon (Die Schiffahrtsgesellschaft zahlt dank Spezialtarif weniger).

Macht es Sinn, gleichzeitig Wartelisten für Liegeplätze mit Erfolgshorizont von 30 Jahren zu führen und den Glücklichen den See fast zu schenken? Aus ökonomischer Sicht (in der Preise etwas mit Knappheit zu tun haben) kaum. Aus politischer Sicht dürfte ein Lake-Pricing hingegen kaum grössere Chancen haben als das Road-Pricing (oder ein knappheitsbasiertes Parkplatz-Pricing). Die Illusion der Freiheit, im Stau oder auf der Warteliste stecken zu dürfen, ist anscheinend zu kostbar.

Was soll das Pfand in meiner Hand?

Geld ist Macht und Geld entsteht gegen Pfandsicherung. (Die Notenbanken geben den Banken Kredit gegen Pfand.) Daher: Ohne Pfand keine Geldschöpfung. Die Pfandsicherung ist der dunkle, bisher kaum beschriebene Bereich der Geldpolitik.
So lautet grob gesagt die Ausgangsthese des neuen Buchs Collateral Frameworks meines Kollegen Kjell Nyborg.

Der Autor zeigt nicht nur auf, wie die Pfandbestimmungen die Finanzmärkte und indirekt die Realwirtschaft beeinflussen. Er kommt auch zu einem mit wissenschaftlicher Nüchternheit vorgetragenen, aber im Grunde vernichtenden Urteil an der Pfandpolitik der Europäischen Zentralbank. Mit ihrer Tendenz, schlechte Papiere zu begünstigen, verzerrt sie die Realwirtschaft und gefährdet ihre eigene Unabhängigkeit.

Morgen abend wird das Buch der Öffentlichkeit vorgestellt. Kjell referiert um 18h in der Aula der Uni Zürich.

Ein „Trailer“ ist vorhanden in Form eines früheren SFI working paper.

Kluger Rat — Notenvorrat

Urs Birchler

Morgen Montag, 2. Januar, sendet SRF „Blackout“, den angekündigten Beitrag über einen mehrtägigen Stromausfall in der Schweiz und in Europa. Teilbeiträge wurde schon in den Weihnachtstagen ausgestrahlt. Ich habe sie angesehen und fühle mich zu einer Ergänzung genötigt.

Die bisher gesendeten Beiträge zeigen — vermutlich einigermassen realistisch — die technischen Probleme, angefangen bei der Wasserversorgung, dem Verkehr bis zum Spital, einschliesslich der leicht überforderten Krisenstäbe. Das technische „Worst-Case“-Szenario ist aber eingebettet in eine gesellschaftlich idealisierte Schweiz. Krisenstäbe arbeiten mit schweizerischem Organisationsstandard, Hungrige stehen diszipliniert in der Schlange, Plünderungen verhindert die Polizei, Nachbarn helfen einander.

SRF erwähnt auf einer Liste Stromausfall — die Alltagskonsequenzen, dass Banken, Bancomaten und Ladenkassen ohne Strom nicht funktionieren. Dann folgt aber eher naiv:

Die Bevölkerung muss entweder auf ihre eigenen Nahrungsmittelvorräte zurückgreifen oder wendet sich direkt an die Produzenten von Nahrungsmitteln, beispielsweise an den Bauern von nebenan.

Nur haben mindestens 90 Prozent der Wohnbevölkerung keinen Bauern von nebenan. Und der Bauer wird seine (ohne Melkmaschine errungene) Milch nicht verschenken oder auf Kredit abgeben wollen. Nachbarschaftshilfe funktioniert (wie jede Versicherung) dann nicht, wenn alle dasselbe Problem haben. Für die „landwirtschaftsfernen“ 90 Prozent der Bevölkerung bedeutet „beispielsweise der Bauer von nebenan“ der Schwarzhändler. Zwar verhasst als Figur wird er (oder sie) plötzlich unverzichtbar, wenn es ums Überleben geht. Und die Branche versteht nur Bargeld.

Zum Notvorrat an Wasser, Zucker und Spaghetti lege ich deshalb immer auch ein paar Banknoten — in der mäusedichten Blechdose (Achtung: Aktuellste Notenserie verwenden und alle 10 Jahre überprüfen).

Batz-Leserinnen und Lesern wünsche ich einen guten Start ins Neue Jahr!

Heisser Anlagetip

Urs Birchler

Der Herbst kommt und mit ihm die Sorge, wie wir unser Geld überwintern können. In den Zeitungen lesen wir faktenfreie Weisheiten wie „Der September ist oft ein schwieriger Börsenmonat“ [Quelle dem Autor bekannt] und ähnliches. Ratgeberkolumnen sind gut gemeint und oft mit viel Fachwissen geschrieben. Der/die einfache Anleger/in tut gleichwohl gut, sich misstrauisch an ein paar Regeln zu halten:

  1. Der Fehler gehört mir. Die Verantwortung und das Risiko verbleiben stets beim Anleger selbst. Berater haben nachträglich immer eine gute Ausrede („Wer hätte gedacht, dass…“).
  2. Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Richtig! Kaufen Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Tausendmal gelesen und täglich tausendfach ignoriert. Produkte wie Index Super Safe Performance [Name erfunden] braucht kaum jemand. Versuchen Sie, das Ding Ihrer liebsten Person zu erklären. Wenn Sie es nicht in ein paar Sätzen schaffen (oder wenn Sie sich schon gar nicht getrauen!): Hände weg (vom Produkt).
  3. Das Ganze ist mehr als die Summe der Teile. Das bedeutet mehr als Diversifikation. Anlage-Empfehlungen, die nicht von Ihrem ganzen Portefeuille an Anlagen und Verpflichtungen (z.B. auch künftige Pflegekosten) ausgehen, sind wertlos. Es hat auch wenig Sinn, eine unsichere Anlage zu tätigen, wenn statt dessen eine Hypothek abbezahlt werden könnte. (Die Steuerersparnis wegen Abzug der Schuldzinsen lohnt sich selten, vor allem nicht beim heutigen Zinsniveau.)
  4. Erkenne Dich selbst. Wenn die Bank empfiehlt, die Hypothek zu erhöhen (wegen der erwähnten Steuerersparnis), vergisst sie, dass das Geld nur allzu leicht in den Konsum fliesst. Das „gmurete Kässeli“ hat durchaus seinen Sinn als Selbstbindung.
  5. Klavier schlägt Papier. Denken Sie nicht an Anlagen, sondern an Ihr Leben. Von meinem ersten Zahltag habe ich eine Gitarre und fünf Skilift-Aktien gekauft. Letztere sind immer noch ein paar Franken wert; erstere steht auf dem Estrich. Trotzdem haben mir die verzweifelten Stunden, in denen ich damals „Love in vain“ zu zupfen versuchte, mehr gebracht als jede Finanzanlage.
  6. Kaufen Sie Ohropax. Wer Ihnen in eigener Initiative Anlagen empfiehlt, hat meist ein Eigeninteresse (z.B. Provisionen). Oder überschätzt sich. Oder beides. Auch die Börsenratgeber in den Zeitungen schreiben, um sich zu profilieren, nicht weil sie mehr wissen. Legen Sie den Börsenteil jeweils gleich zum Altpapier. (Und über Geheimtips unter Kollegen — oder aus dem Internet — müssen wir gar nicht reden.)

Wie Sie jetzt anlegen sollen? Ganz einfach: Kaufen Sie Ihrer liebsten Person (zum Beispiel) einen Strauss Herbstblumen. Vielleicht mit Karten für die beginnende Theater- und Konzertsaison. Oder reduzieren Sie die Arbeitszeit, oder, oder… Das ist — wir sind hier in einem Wirtschaftsblog — nicht romantisch gemeint: Die grosse Liebe ist (auch finanziell) immer noch das Wertvollste.

Falscher Fokus in der Bailout-Diskussion

Urs Birchler

Banken: Retten oder nicht? Gegenwärtig ringt Italien mit dem Rettungs-Dilemma (und mit der EU). Allgemein anerkannt ist die Devise “Staatshilfe fördert moral hazard”, d.h. eine übermässig riskante Geschäftspolitik der Banken.
Leider nur ist sie gerade dort falsch, wo staatliche Rettungen hauptsächlich vorkommen, nämlich bei sogenannt systemrelevanten Banken. Dies sind Banken, deren Untergang schwere Kosten für das Finanzsystem und die Gesamtwirtschaft mit sich zöge, im Jargon der Regulatoren SIFIs (systemically important financial institutions) geheissen.
Nachzulesen ist die Begründung in meinem neuen working paper.
In Kürze: Bei nicht systemrelevanten Instituten stimmt die Formel “Staatshilfe fordert übermässige Risiken”. Der Grund, weshalb sie bei SIFIs nicht stimmt, liegt im Wort “übermässig”. SIFIs nehmen schon übermässige Risiken, wenn weit und breit kein hilfsbereiter Staat da ist. Sie kalkulieren nämlich bei ihrer Risikowahl die Systemschäden ihres Zusammenbruchs nicht ein. Dies ist bereits moral hazard.
Kommt jetzt staatliche Rettung dazu, geschieht zweierlei. Einerseits entfallen diese Systemkosten für die Allgemeinheit. Damit steigt auch das aus gesamtwirtschaftlicher Sicht optimale Risiko der Banken. Der moral hazard würde also gemildert. Bloss nehmen andererseits die Banken mit der Aussicht auf staatliche Rettung (mit Billigung ihrer Geldgeber, wohlverstanden) noch höhere Risiken. So landen wir wieder beim ungefähr selben Übermass an Risiken der SIFIs wie in Abwesenheit des Staates.
Die Moral: Wer übermässige Bankrisiken auf Kosten der Steuerzahler nicht mag, darf die Existenz systemrelevanter Finanzinstitutionen nicht dulden. Wer umgekehrt scharfe Massnahmen gegen systemrelevante Finanzinstitutionen scheut, sollte sich nicht gegen staatliche Hilfe wehren. Jedenfalls nicht mit dem moral hazard-Argument wie Mark Carney, damals Präsident des Financial Stability Board (heute Gouverneur der Bank of England):

[t]he expectation that systemically important institutions can privatize gains and socialize losses encourages exessive private sector risk taking.

Dieses Argument ist mindestens irreführend und lenkt vom Hauptproblem, der Systemrelevanz, ab.

Das BGE und die Arbeitsproduktivität

Monika Bütler

Für einmal bin ich sogar mit den Initianten des bedingungslosen Grundeinkommens einverstanden BGE. In einem Grundlagenpapier, von der NZZ als Ökonomie des Schlaraffenlands dargestellt, gehen die Verfasser der Studie von einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um 5% aus. Das sieht nach viel aus, ist es aber nicht. Die Arbeitsproduktivität der Schweiz wäre selbst mit einer Erhöhung um 5% noch tiefer als diejenige von Frankreich (was die OECD ja ständig lehrmeistert). Eine Steigerung der Arbeitsproduktivität durch ein BGE scheint mir daher durchaus plausibel.

NUR: Der Grund einer höheren Arbeitsproduktivität wäre ein gaaaanz anderer. Die von den Autoren erwähnten positiven Effekte einer besseren Ausbildung würden sich erst viele Jahre nach einer Einführung bemerkbar machen – falls überhaupt. Vielleicht arbeiten die Menschen tatsächlich motivierter – mindestens diejenigen, die dann noch eine Beschäftigung haben. Denn genau da liegt der springende Punkt: Denn mit einem BGE bleiben im Arbeitsmarkt mit grosser Wahrscheinlichkeit diejenigen mit einer gut bezahlten und interessanten Arbeit. Also die Produktiveren.

Anders gesagt, wenn die Schweiz ihren weniger produktiven Bürger mit dem BGE einen Anreiz gibt, aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen, steigert sie ganz automatisch ihre Arbeitsproduktivität. Für die noch arbeitende Durchschnittsbürgerin hiesse dies ein tieferes verfügbares Einkommen, weil sie über ihre Steuern deutlich mehr Transfers zu berappen hätte. Die höheren Steuern machen dann die Arbeit für weitere Menschen unattraktiv.

Die wirklich heroische Annahme der Studie liegt allerdings darin, dass eine höhere Arbeitsproduktivität mit einem höheren Volkseinkommen gleichgesetzt wird. Dies geht wirklich nur, wenn ALLE im gleichen Ausmass weiterarbeiten würden.wie bisher. Was selbst die Befürworter des BGE nicht glauben. Woher dann die Zeit für die Weiterbildung und die Pflege der Familienmitglieder kommen sollte, bleibt das Geheimnis der Autoren. Auch weshalb in einem solchen Land die stressbedingten Ausfälle abnehmen würden.

Vielleicht wollten uns die Autoren der Studie nur wieder einmal in Erinnerung rufen, welch untauchliches Konzept die Arbeitsproduktiviät darstellt. Auch da wären wir uns einig, wie ich in einer meiner ersten NZZaS Kolumnen ausgeführt habe.