Der Frauenfilter im Banking

Urs Birchler

Im Januar führten wir (Institut für Banking und Finance, UZH) zusammen mit der UBS das bereits traditionelle Banking Simulation Game durch. (Danke an die UBS, insbesondere an Christoph Rüttimann, Claudio Frei und Urs Bürli für Organisation, Mitarbeit, Infrastruktur einschliesslich Simulationsprogramm und Gastfreundschaft!).

Dabei fiel mir auf, dass in keiner der konkurrierenden „Banken“ (=Vierergruppen) eine Frau als CEO gewählt wurde. Zufall?

Hier die Statistik der beiden Durchführungen (Gruppen wurden alphabetisch nach Nachnamen gebildet, d.h. geschlechtsmässig zufällig):

  1. 7 Gruppen (à 4 Mitglieder); insgesamt 5 Frauen, davon 2 in derselben Gruppe, die anderen je einzeln in einer Gruppe.
  2. 7 Gruppen mit je genau einer Frau.

Die Wahrscheinlichkeit, dass bei rein zufälliger Wahl des CEO keine Frau zum Zuge kommt beträgt in Durchführung 1 rund 21% (0.5 x 0.75^3), in Durchführung 2 rund 13% (0.75^7). Die kombinierte Wahrscheinlichkeit, dass in keinem der beiden Durchgänge eine Frau CEO wird, beträgt somit magere 2.8 Prozent.

Leider sagt die Statistik nichts darüber aus, ob die Frauen nicht durften oder nicht wollten. Oder ob sie glaubten, sie dürfen nicht, oder ob die Männer glaubten, die Frauen wollten nicht… Dies liegt irgendwo in den Finesssen der menschlichen Kommunikation versteckt.

Sozialstaat und Anstand

Monika Bütler

Publiziert am 28. Dezember 2014 in der Schweiz am Sonntag

„You got the exchange rate wrong!“ (da stimmt etwas nicht mit dem Wechselkurs!) – diese Reaktion kommt prompt, wo immer ich im Ausland meine Forschung zu den schweizerischen Sozialversicherungen präsentiere,. Klar, die Schweiz sei reich, teuer, das Lohnniveau hoch, aber das von mir ausgewiesene Leistungsniveau müsse auf einem Rechenfehler beruhen. Tut es nicht. Unser Sozialstaat ist im internationalen Vergleich kaufkraftbereinigt sehr grosszügig –  die Leistungen sind hoch auch im Vergleich zum verfügbaren Einkommen arbeitender Mitbürger.

Wer jetzt denkt: „Typisch! Neoliberale Ökonomin will Leistungen kürzen“, täuscht sich. In einer idealen Gesellschaft wäre die Vollversicherung erstrebenswert, auch für Ökonomen: Wer bisher netto 5000 Franken zur Verfügung hatte, soll auch nach einem Notfall gleich viel ausgeben können.

Nur ist die Gesellschaft nicht ideal. Bei einer Vollversicherung zieht nicht jeder die Arbeit der Musse vor; Arbeitsunfähigkeit lässt sich nicht immer objektiv belegen, gewisse Krankheiten noch weniger. Es ist empirisch belegt: Je höher die Leistungen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass Unberechtigte Renten beantragen und erhalten. Studien finden aber auch, dass Kontrolle ein stumpfes Instrument gegen solchen Missbrauch ist;   zudem verwehrt sie einem Teil der wirklich Kranken die Unterstützung zu Unrecht. Niedrige Sozialleistungen bewirken zwar weniger Missbrauch – allerdings um den Preis einer schlechten Absicherung.

Die Schweiz ist mit ihrem grosszügigen Sozialsystem bisher nicht schlecht gefahren. Doch warum? Haben wir besonders gute Kontrollen, die unberechtigte Bezüger abschrecken? Vielleicht. Doch wichtiger ist ein anderer Grund: Die Schweiz profitiert vor allem vom Anstand ihrer Bürger. Viele, die auf dem Papier Anspruch auf staatliche Leistungen hätten, je nach Art der Unterstützung bis zu 50%, beanspruchen diese nicht.

Warum nicht? „Wil si Hemmige hei“, sang Mani Matter. Die meisten freiwilligen Nichtbezüger sind nicht einfach unwissend, sondern anständig. Sie hätten zwar Anrecht auf Hilfe, brauchen diese aber nicht. Lohnausweis und Bankkonto sind als Momentaufnahmen miserable Bilder der finanziellen Lebenssituation einer Person. Erwartete Erbschaften, künftiges Einkommen, Unterstützungen durch Verwandte und nichtgeldwertige Einnahmequellen bleiben den Behörden verborgen.

Solange die Hemmungen bestehen, bleiben die hohen Sozialleistungen und die grosszügigen Subventionen noch eine Weile finanzierbar. Aber nur dann. Während die demographische Bombe heute in aller Munde ist, spricht kaum jemand von der tickenden Anstandsbombe.

Ist der Anstand denn am bröckeln? Indizien lassen dies vermuten. Die Hemmung, Sozialleistungen zu beanspruchen, sinkt anscheinend auch in der Schweiz. Staunend liest man, dass Krippensubventionen und vergünstigte Wohnungen an Leute gehen, denen der Staat zuvor das Studium finanziert hat. Als wegen der drohenden nationalen Erbschaftssteuer eilig Vermögen und Häuser überschrieben wurden, beklagten sich die Erben über den Verlust von Subventionen für Krippen und Krankenkasse. Wie titelte doch Das Magazin einst so schön: „Wir Abzocker“.

Eines geht gern vergessen: Ein grosszügiger Sozialstaat muss erst einmal berappt werden. Je fairer die Steuerzahler die Gegenleistungen des Staates und das Steuer-Transfersystem einschätzen, desto höher ihre Steuermoral. Und je ehrlicher die Steuerzahler desto tiefer die Steuerbelastung. Wir zahlen Steuern im Vertrauen, dass sich die Mitmenschen an geschriebene und ungeschriebene Regeln halten – also auch, dass staatliche Unterstützung  nicht zu einem Selbstbedienungsladen führt.

Der Anstand der Leistungsbezügee und die Moral der Steuerzahler bilden ein Gleichgewicht, welches die Schweiz so lange ausgezeichnet hat. Allerdings ein labiles. Sinkt der Anstand, leidet die Steuermoral, und der Sozialstaat ist nicht mehr finanzierbar. Mit dem Wechselkurs stimmte dann tatsächlich etwas nicht: mit dem Wechselkurs zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen.

Die starke Frau als schwaches Anhängsel

Monika Bütler

Als Ergänzung zu den beiden wunderbaren Artikeln von Xenia Tchoumitcheva und Nicole Althaus in der heutigen NZZ am Sonntag. Frau muss nicht einmal schön und jung sein, auch spröderen mittelalterlichen Exemplaren wird die Kompetenz abgesprochen.

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Bütler, wir freuen uns, Sie und Ihre Familie in unserem Gasthaus begrüssen zu dürfen. So wurde meine Buchung bestätigt, die ich mit meiner HSG-emailadresse und dem Namen Monika Bütler getätigt hatte. Am Ferienort angekommen wurden wir herzlich begrüsst: Als Herr Professor Dr. Bütler und Frau Bütler. Auf die Intervention meines Mannes wurden dann unsere Tischkärtchen in Herrn Dr. Birchler und Frau Bütler geändert. Eine zweite Intervention – mit dem Hinweis, dass wir keinen Wert auf Titel legten, aber wenn schon, bitte die korrekten – hatte keine Folgen. Eine dritte wurde mit einer scheuen Bemerkung der jungen Dame am Empfang quittiert: Das hätte sie ihrem Kollegen schon gesagt, aber der meinte, das könne nicht sein. Wir gaben auf. Noch immer erhalten wir Angebote des Hotels: an meine HSG-Adresse – für Herrn Professor Dr. Birchler.

Ähnliche Geschichte mit unserem gemeinsamen Bankkonto. Bis vor kurzem stand in der Anschrift nur der Doktortitel (später der Professorentitel) meines Mannes, die wichtigen Informationen wurden nur an meinen Mann gesandt. Dies obwohl das Stammkonto unter meinem Namen läuft und mein Mann erst viel später dazu stiess. Als wir bei der Bank eine Hypothek aufnahmen, baten wir zusammen mit der Adressänderung auch, dass doch bitte entweder die Titel gelöscht werden oder auf den neuesten Stand gebracht werden. Resultat: Neue Adresse mit Herrn Prof. Dr. Birchler, Frau Bütler. Erst als ich kürzlich als Referentin für einen Kundenanlass der Bank angefragt wurde und die Geschichte erzählte, reagierte die Bank.

Etwas weniger lustig ist es, wenn mir als Frau auch die Kompetenzen abgesprochen werden, nur weil mein Mann im gleichen Fach ist. Ein Student monierte bei einer Lehrevaluation, dass ich Folien meines Mannes verwendet hätte (es war umgekehrt). Und ein Journalist stellte die neuen Mitglieder eines Gremium wie folgt vor: Bei meinem Kollegen wurde die fachlichen Qualifikationen erwähnt, bei mir die frühere Arbeitgeberin meines Mannes. So nachdem Motto: er kann etwas und sie hat wenigstens einen Mann, der etwas kann. Ich nehme nicht an, dass der Student und der Journalist böse Absichten hatten. Der Reflex ist einfach: Der Mann ist besser.

(Was) würde uns eine Abschaffung der Pauschalsteuer kosten?

Marius Brülhart

Gemäss NZZ „hätte die Abschaffung der Pauschalsteuer einen wirtschaftlichen Preis“. Die Frage lautet demnach einzig, wie hoch dieser Preis zu stehen käme – oder anders ausgedrückt, wie viel Steuer- und BIP-Franken uns das zusätzliche Stück Steuergerechtigkeit kosten würde. Der Autor des Artikels drückt sich zwar vorsichtig aus, prognostiziert aber dennoch „eine Einbusse der jährlichen Wertschöpfung in Milliardenhöhe sowie ein Verlust von Arbeitsplätzen in vier- oder fünfstelliger Höhe“.

Ob eine Annahme der Initiative überhaupt volkswirtschaftliche Nettokosten verursachen würde, scheint kaum jemand zu bezweifeln. Doch können wir tatsächlich mit Gewissheit davon ausgehen, dass uns eine Annahme der Initiative per Saldo etwas kosten würde?

Die rote Null, welche die Pauschalsteuer-Abschaffung dem Zürcher Fiskus beschert hat, ist ein gewichtiger Hinweis darauf, dass sich dieses Steuer-Instrument in fiskalischer Hinsicht nicht unbedingt lohnt.

Demgegenüber führt die NZZ zwei Bedenken ins Feld. Erstens generieren Pauschalbesteuerte durch ihren Konsum Wertschöpfung, welche wiederum Arbeitsplätze, Einkommen und damit verbundene zusätzliche Steuereinnahmen nach sich zieht. Und zweitens muss man nicht nur das Verhalten der existierenden Pauschalsteuerzahler betrachten sondern auch bedenken, wie sich eine Abschaffung dieser Steuer auf künftige Zuzüge reicher Ausländer niederschlagen würde.

Beide Aspekte sind absolut relevant, doch ihre Beurteilung ist nicht ganz so einfach, wie man meinen könnte.

Nehmen wir den Wegfall von Konsum durch Pauschalbesteuerte. Wäre dieser wirklich so gravierend, wenn ca. ein Drittel dieser Steuerzahler die Schweiz verlassen würde (eine angesichts der Zürcher Erfahrungen plausible Grössenordnung)? Auch hier hängt der Nettoeffekt nicht nur davon ab, wie viele wegziehen würden, sondern auch, wie die verbleibenden Ex-Pauschalbesteuerten reagieren würden. Ein oft übersehener Effekt der Pauschalbesteuerung ist nämlich, dass sie für die betroffenen Steuerzahler Anreize schafft, in der Schweiz auf relativ kleinem Fuss zu leben. Gerade nach ihren Ausgaben hierzulande richtet sich ja ihre Steuerrechnung. Somit liegt es im Interesse eines Pauschalbesteuerten, seine Steuerresidenz in der Schweiz relativ bescheiden zu halten, und die wirklich grossen Ausgaben irgendwo im Ausland zu tätigen. Dazu kommt, dass den Pauschalbesteuerten eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz untersagt ist. Somit werden diese Ausländer davon abgehalten, ihr Kapital und unternehmerisches Talent in unserem Land einzusetzen – was beispielsweise in Vitznau zu reichlich bizarren Diskussionen führt.

Die nach einer Abschaffung verbleibenden Ex-Pauschalbesteuerten hätten also Anreize, sowohl ihren persönlichen Konsum wie auch ihre unternehmerische Tätigkeit zumindest teilweise vom Ausland in die Schweiz zu verlagern. Es ist durchaus vorstellbar, dass dieser Anreizeffekt die wegzugsbedingten Verluste teilweise oder ganz wettmachen könnte.

Was die künftigen Zuzüge reicher Ausländer betrifft, gilt dieselbe Logik wie bei den bereits hier niedergelassenen Pauschalbesteuerten: Dass es ohne Pauschalsteuer weniger wären, steht ausser Frage. Aber dass gar keine derartigen Personen mehr zuziehen würden, wie im Artikel implizit angenommen, ist absolut unrealistisch. Ein Teil der derzeit anwesenden Pauschalbesteuerten wäre auch ohne dieses Steuerprivileg in die Schweiz gezogen, und andere würden das auch ohne Pauschalsteuer in der Zukunft tun. Ihnen offeriert die Pauschalbesteuerung einen klassischen Mitnahmeeffekt – Steuerersparnisse, auf welche sie eigentlich zu verzichten bereit wären ohne der Schweiz den Rücken zu kehren.

Unter dem Strich schlüge eine Pauschalsteuer-Abschaffung daher sowohl in fiskalischer wie auch in gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt negativ zu Buche. Möglicherweise verkaufen wir uns derzeit zu billig.

Goldinitiative: Der Rumpelstilzchen Effekt

Urs Birchler

Wir haben behauptet (zusammen mit einem Teil der Presse), dass die Goldinitiative eine Einladung an Spekulanten darstellt, sich auf Kosten der Schweizerinnen und Schweizer zu bereichern. Und zwar massiv.

Primäreffekt: Bei Annahme der Initiative würde die SNB gezwungen, innert fünf Jahren für 61 Mrd. Franken Gold zu kaufen. Beim heutigen Goldpreis sind das 1’600 Tonnen, bzw. 2,5 Prozent des weltweit vorhandenen Barrengoldes (des nicht-verarbeiteten Teils des Weltgoldbestandes; siehe GFMS Gold Survey 2014, S. 53). Eine Zusatznachfrage von 2,4 Prozent erhöht den Goldpreis um schätzungsweise ebenfalls 2,4 Prozent. (Genauer gesagt: es kommt auf die sogenannte Elastizität an; diese liegt beim Gold als sicherer Hafen unter eins, bei Gold als Luxusgut über eins; wir rechnen daher mit dem Mittelwert von eins). Der gesamte Goldbestand stiege daher im Wert um um 167 Mrd. Franken (gesamter Welt-Goldbestand), um 62 Mrd. Franken (nur Barrengold), bzw. um 20 Mrd. Franken (Gold bei Privatinvestoren).

Sekundäreffekt: Noch nicht eingerechnet sind die Gewinne der Goldbesitzer, die durch künftige Goldkäufe der Nationalbank entstehen, wenn diese die Kursuntergrenze zum Euro von 1.20 Franken verteidigen muss. Die Spekulation gegen die Kursuntergrenze (bei gleichzeitiger Goldspekulation) wird zunehmend attraktiv, da die Nationalbank immer teureres Gold kaufen muss. Wie der armen Müllerstochter im Märchen muss sie immer mehr anbieten, um zum geforderten Gold zu kommen. Am Ende muss sie ihr eigenes Kind aufgeben: die schweizerische Wirtschaft, die bei einer Preisgabe der Kursuntergrenze zusammenbricht.

Der Investor George Soros zwang 1992 die Bank of England in die Knie. Er spekulierte gegen das Pfund, welches innerhalb des Europäischen Wechselkurssystems EWS (einem gescheiterten Vorläufer des Euro) mit anderen europäischen Währungen durch feste Kurse verbunden war. Das britische Schatzamt borgte 15 Mrd. Pfund zur Verteidigung des Pfundes. Soros hielt mit 10 Mrd. Leerverkäufen dagegen und erreichte am Ende eine Abwertung um 15 Prozent. Netto blieb ihm ein Gewinn von 1,3 Mrd. Pfund.

Der gesamte Gewinn aus der Goldinitiative für Privatinvestoren liegt, wie oben erwähnt, schon nur aufgrund des Primäreffekts, um ein Vielfaches höher. Wetten, dass Investoren Geld für Abstimmungspropaganda stiften? Darüber bald mehr bei batz.ch.

Dutch Auction im Niederdorf

Urs Birchler

DutchAuctionGestern nachmittag auf dem Weg zur Uni: Ein Antiquitätenhändler bietet ein Ecksofa zu einem von Tag zu Tag abnehmenden Preis feil. Die abnehmende „Dutch auction“ trifft man seltener als die aufsteigende „English auction“ (vorherrschend z.B. bei eBay). Mal sehen, bei welchem Preis jemand zuschlägt.

[Adresse auf Anfrage]

Sollen nicht berufstätige Akademiker die Kosten für ihr Studium zurückzahlen?

Gebhard Kirchgässner

Kürzlich wurde vorgeschlagen, dass Akademiker einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückzahlen sollen, wenn sie freiwillig über längere Zeit nicht berufstätig sind. Damit soll u.a. dem Fehlen qualifizierter Fachkräfte begegnet werden. Damit würden freilich nur Symptome und nicht die Ursachen bekämpft, und zweitens hätte dies aller Voraussicht nach sehr negative Nebenwirkungen.

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Systemrelevanz rentiert

Urs Birchler

Ein Vertreter der Bank Notenstein (Vermögensverwaltungs- und Asset Management-Tochter der Raiffeisen-Bank) sagt es in entwaffnender Ehrlichkeit (gemäss by Finews):

„Unsere Kunden haben es auch geschätzt, dass die Schweizerische Nationalbank Raffeisen als systemrelevant eingestuft hat.“

Recht hat er, natürlich. Doch das Zitat zeigt: Die Lebensversicherung „Systemrelevanz“ vergiftet den Wettbewerb noch in den hintersten Ecken des Bankgeschäfts.

Nun jammern sie wieder – Die Geberkantone und der Finanzausgleich

Von Gebhard Kirchgässner

Ende 2015 läuft die zweite Periode des neuen interkantonalen Finanzausgleichs aus. Daher muss das Parlament neu entscheiden, und es fragt sich, ob an der Struktur des Finanzausgleichs etwas geändert werden soll. Die Geberkantone, allen voran Schwyz und Zug, verlangen zum einen, dass ihre Zahlungen begrenzt werden sollen, und zweitens sollen jene Kantone, die Mittel aus dem Finanzausgleich erhalten, bestraft werden, wenn sie die Geberkantone mit niedrigeren Steuersätzen unterbieten. (siehe NFA-Geberkantone 2014, S.7)

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House of Debt

Urs Birchler

Ferienlektüre ohne Schuldgefühle! Die beiden Autoren Atif Mian (Princeton) und Amir Sufi (Chicago Booth) erklären in The House of Debt leichtfüssig und gleichzeitig höchst ernsthaft die Finanz-, sprich: Schulden-Krise. Besonders sympathisch (und vertrauenerweckend): Alles ohne Schuldzuweisungen. Die Autoren glauben zudem, ein Rezept gefunden zu haben, wie in Zukunft solche Katastrophen vermieden werden könnten.

Zunächst, in Stichworten, die Diagnose:

  • Fundamentaler Auslöser der Krise war die Verschuldung der Haushalte (die sich in den USA von 2000-2007 verdoppelt hat), vor allem die Hypothekarschulden. Diese erlaubten eine Überbewertung der Immobilien.
  • Der unvermeidliche Preisrückgang am Immobilienmarkt schadete dem Konsum. Er traf die ärmeren Hypothekarschuldner am härtesten, da diese über die dünnsten Eigenmittelpolster verfügen. Gerade sie wären aber diejenigen, die von jedem Franken am meisten ausgäben.
  • Die Rezession wurde massiv verschärft durch die foreclosures (Vollstreckung überfälliger Schulden und Pfandverwertung). Diese führen zu einer Abwärtsspirale und verschärfen die Arbeitslosigkeit. (Auch die scharfe Rezession in Spanien hat mit den dortigen rigiden Vollstreckungsregeln zu tun.)
  • Besonders ungünstig waren die Verbriefung, die Tranchierung und der Weiterverkauf der Schulden, weil dadurch eine Umschuldung praktisch verunmöglicht wurde.
  • Das Grundproblem liegt in der Struktur des Schuldvertrags, besonders in der Sicherung durch Grundpfand. Diese schützt den Gläubiger, d.h. die in der Regel reichere und damit risikofähigere Partei. Der Schuldner trägt daher zu viele und vor allem die falschen Risiken, d.h. solche, auf die er selbst keinen Einfluss hat, wie z.B. Konjunkturschwankungen.

Die Autoren schlagen deshalb eine Abkehr vom klassischen Schuldvertrag vor. Der Rückzahlungsbetrag sollte nicht fix festgelegt werden, sonder flexibel auf die Wirtschaftlage Rücksicht nehmen. Ein solcher bedingter Schuldvertrag wäre näher bei einer Aktie als die heute üblich Verträge mit genau festgelegtem Rückzahlungsbetrag. Notfalls müsste der Staat die Rückzahlungsbedingungen aufweichen, wenn die Probleme der Schuldner nicht in deren eigenem Verhalten wurzeln, sondern durch gesamtwirtschaftliche Störungen bedingt sind. Auch hätte der Staat, wenn schon, gescheiter den ärmeren Schuldnern geholfen anstatt den grossen Banken.