Endspiel Griechenland: Achtung Profis am Tisch!

Urs Birchler

In der neuen griechische Regierung sitzen mehrere Minister, die als Beruf „Ökonom“ und/oder „Mathematiker“ angeben könnten. Allen voran der neue Finanzminister Yanis Varoufakis. Varoufakis Spezialgebiet ist Spieltheorie (die Theorie strategischen Verhaltens); er hat u.a. zwei Lehrbücher dazu mitverfasst (siehe unten).

Dies verheisst den Gegenparteien wie EU, EZB oder IMF im Verhandlungspoker kein leichtes Spiel. Aber es erlaubt eine Vermutung, wie es kommen könnte, wenn alle Seiten rational spielen. Varoufakis hat seine Sicht bereits in einem Aufsatz vom Februar 2012 offengelegt: „Greek default does NOT equal Greek exit“. Er skizziert darin einen „dritten Weg“ zwischen Austerität Austritt aus der Euro-Zone. Im Klartext: „Greece must default within the eurozone!“

Strategisch geht das dann so: Griechenland ist nahe an einem Primärüberschuss. Die alten Schulden sind aber zu hoch. Diese sind zu kürzen (was in der Zwischenzeit auch bereits geschah). Das einzige Problem, das dann verbleibt, sind die griechischen Banken; sie sind weiterhin auf Unterstützung durch die EZB angewiesen. Es liegt aber gar nicht im Interesse der EU und der EZB, die griechischen Banken fallen zu lassen: „the ECB will not knowingly take steps which will destroy the eurozone“. Im Gegenteil: „Europe’s optimal strategy is to let Greece default, to allow the Greek government to find ways to live within its tax take for the next year or so and, at the same time, work out the Overall Solution to the euro crisis that was promised last year and never delivered.“

Der GREFAULT ist also das Resultat, wenn sowohl Griechenland als auch die EU je ihrer optimalen Strategie folgen. Das nennt man ein Nash-Gleichgewicht, und es liegt nahe, dieses als Prognose des Kommmenden zu verwenden.

Die EZB hat sich bereits selbst zu fesseln versucht mit dem Hinweis darauf, dass ihr ein Schuldenerlass gesetzlich untersagt sei. Der IMF seinerseits wird auf dem Vorrang seiner Guthaben bestehen. Verschiedene Politiker aus der EU haben einen Austritt Griechenlands als verkraftbar bezeichnet. Was aber, wenn Varoufakis‘ Poker aufgeht, und die EU (wie schon 2012) einen GREXIT letztlich eben doch nicht will, bzw. ihn sich nicht leisten kann?

Dann bleibt — spieltheoretisch — wohl nur ein dritter Weg innerhalb des dritten Wegs: Ein versteckter GREFAULT, bei dem die griechischen Schulden so umgemischelt werden, dass Griechenland lange nichts zahlen muss, aber die Gläubiger im Moment keine Abschreiber verbuchen müssen.

Studenten und Studentinnen sind herzlich eingeladen, den genauen Spielbaum zu zeichnen und Fehler in meiner Argumentation zu melden!

Yanis Varoufakis zur Spieltheorie:

  1. Rational Conflict, Oxford: Blackwell, 1991.
  2. Game Theory: A Critical Introduction (mit Shaun P. Hargreaves Heap), London, Routledge, 1995.
  3. Game Theory: A Critical Text (with Shaun Hargreaves-Heap), London and New York: Routledge, 2004.

Als die SNB den Dollar fallen liess

Urs Birchler

Am 23. Jan. 1973 beschloss die Nationalbank, den Kurs zum Dollar nicht mehr zu verteidigen (siehe den vorangegangenen Beitrag). Dazu hier noch eine die Grafik, die zeigt, wie sich diese Entscheidung auf den Wechselkurs auswirkte: Der Dollar verbilligte sich innert eines halben Jahres um maximal 25 Prozent, bevor er sich vorübergehend stabilisierte. Heute gilt er 88 Rappen.

Dollar1973

Untergrenze: Ist diesmal alles anders?

Urs Birchler

Vor lauter Aufregung über die Aufgabe der Untergrenze zum Euro durch die Nationalbank vor einer Woche ging vergessen, dass genau heute vor 42 Jahren eine andere Untergrenze fiel: Am 23. Januar 1973 stellte die Nationalbank die Stützungskäufe von US-Dollars ein. Zeit für eine Schweigeminute für das Fixkurs-System von Bretton-Woods, die Währungsordnung der Nachkriegszeit.

In einer Minute gehen Fragen durch den Kopf. Wie war es eigentlich damals? Wieviel Geld hatte die Nationalbank als Folge der Devisenkäufe schaffen müssen, bis sie aus der Wechselkursbindung ausstieg?

Die nachfolgende Grafik vergleicht die Entwicklung vor dem Ausstieg aus der Euro-Untergrenze und mit jener vor der Aufgabe der Dollarkäufe. Abgebildet ist die Entwicklung der Notenbankgeldmenge (M0), der Basis des Geldsystems, in den jeweils letzten 10 Jahren vor dem Ausstieg.

Die Grafik zeigt zwei unterschiedliche Grössenordnungen: 1973 stoppte die Nationalbank die Deviseninterventionen, nachdem die Notenbankgeldmenge auf rund 250% ihres normalen Betrags gestiegen war. Vergangene Woche bei Aufgabe der Kursgrenze lag die Notenankgeldmeng bei 900% ihres Vorkrisenniveaus.

Kursuntergrenze

Der Anstieg der Notenbankgeldmenge bis 1973 mag im nachhinein bescheiden wirken. Dennoch stiess die Inflationsrate in den folgenden Jahen in den zweistelligen Bereich vor, und ihre Bekämpfung erforderte eine schmerzhafte Rezession. Der Anstieg der Notenbankgeldmenge bis Anfang 2015 ist um ein Vielfaches stärker. Von Inflation jedoch fehlt bisher jede Spur. Aber vielleicht ist ja diesmal alles anders.

Untergrenze

Urs Birchler

WaageHeute früh auf der Waage. „Und?“, fragt meine Frau. „Na ja“, seufze ich, „stabiler als der Euro“. „Musst halt auch die Untergrenze aufgeben.“

Negativzins

Urs Birchler

Die SNB führt, wie heute morgen mitgeteilt, Negativzinsen auf die bei ihr gehalteten Girokonti der Banken ein.

Was sind Negativzinsen? Ganz praktisch: Ich borge bei der Bank eine Million, verputze 2’500 Franken und bringe den Rest nach einem Jahr zurück.

Der Unterschied zur Nationalbank: Erstens die Grössenordnung: Die SNB schuldet den Banken 324 Milliarden; davon sind das Viertelprozentchen im Jahr dann 810 Millionen. Zweitens: Die SNB verputzt dieses Geld nicht (das letzte Mal, Ende der 1970er-Jahre überwies es der Bundesrat — er erliess damals die Negativzinsen — an die Exportrisikogarantie als Rückstellung für Währungsverluste, siehe SNB 1957-82, S.141).

Das Problem: Zuviel Negativzins lässt sich niemand bieten. Auch die Banken haben eine Matratze, unter der sie Bargeld verstecken können. Viel Spielraum bleibt der SNB daher nicht. Irgendwo gibt es eine Reizschwelle, an der die Banken das Geld in Banknoten abheben. Es werden dann im Raum obere Bahnhofstrasse ziemlich viele graue Kastenwagen unterwegs sein.

Die Nationalbank hat Erfahrung mit Negativzinsen. Solche sollten schon in den 1970er Jahren, in Verbindung mit anderen Massnahmen zur Abwehr fremder Gelder, die Aufwertung des Frankens bremsen.

Gestützt auf einen dringlichen Bundesbeschluss über
den Schutz der Währung vom 8. Oktober 1971 erliess der Bundesrat u.a. eine Kommission (Negativzins) von 2% pro Quartal auf neuen Bankeinlagen von Ausländern (SNB 1957-82, S.104). Diese wurde bald aufgehoben. Doch mit Verordnung vom 20. November 1974 belegte der Bundesrat seit
Ende Oktober 1974 zugeflossene ausländische Geldern mit
einem Verzinsungsverbot und einem Negativzins von 3% pro Quartal (S. 141).

Diese Massnahmen lassen sich nicht direkt vergleichen mit Negativzinsen auf den Giroguthaben der SNB. Gleichwohl wird sich auch die SNB erinnern an ihre Feststellung: „Aufgrund der Erfahrung, dass die Nachfrage nach Schweizerfranken durch Anlageverbot, Negativzinsen und andere Massnahmen nur sehr bedingt reduziert werden kann, wurde einer zusätzlichen Frankennachfrage mit einer Erhöhung des Frankenangebots begegnet“ (SNB 1957-82, S.109). Aktenkundig ist auch die durch die Negativzinsen erhöhte Nachfrage nach Tausendernoten (S. 289).

Kurz: Von Negativzinsen ist — leider — nicht allzuviel zu erhoffen, denn es gibt hier kein „whatever it takes“.

Eine Forscherin im SNB-Direktorium

Urs Birchler

Andréa Maechler zieht (als erste Frau in 108 Jahren) ins Führungstrio der Schweizerischen Nationalbank ein. Eine Gelegenheit, unser altes gemeinsames Paper „Do Depositors Discipline Swiss Banks?“ wieder hervorzunehmen. Die Resultate (für 250 Schweizer Banken, 1987-98):

  • Unterschiede zwischen Banken erklären 75 Prozent der Volumens ungesicherter Spareinlagen;
  • Die Einleger von Regionalbanken sind überdurchschnittlich aufmerksam auf solche Unterschiede, die Einleger der Kantonalbanken unterdurchschnittlich (Staatsgarantie);
  • Die Einleger verstehen Änderungen in der Einlagensicherung durchaus.

Es gibt also einen Qualitätswettbewerb zwischen den Banken, wenn die Aufmerksamkeit der Einleger nicht durch Einlagensicherung (oder Staatsgarantie) betäubt wird. Andréa führte nachher (mit Kathleen McDill) ein ähnliche Untersuchung unter dem Titel „Dynamic Depositor Discipline in the U.S.“ (mit ähnlichen Resultaten) auch für die USA durch.

Es wäre schön, unser Paper mit den Daten seit 1998 zu aktualisieren. Ich fürchte nur, Andréa hat kaum Zeit. Trotzdem: Herzliche Gratulation!

Ökonomie des Hamsterns

Urs Birchler

Die Spekulation wird von Kritikern verantwortlich gemacht für die Verteuerung von Rohstoffen und Nahrungsmitteln. Die Verteidiger machen geltend, dass Spekulanten ihre Vorräte in Zeiten steigender Preise eher abbauen.

Ein neues Paper von Hong, De Paula und Singh beleuchtet die Debatte aus einem speziellen Gesichtswinkel. Sie untersuchen nicht das Verhalten von Gross-Spekulanten, die ihre Oeltanker je nach Preisentwicklung langsamer oder schneller fahren lassen, sondern dasjenige der Klein-Spekulanten, sprich: Haushalte.

Die untersuchte Episode ist die Reiskrise von 2007. Diese wurde ausgelöst durch einen Exportstopp seitens von Indien. Die Reispreise stiegen vorübergehend um mehrere hundert Prozent. Die Studie hat elektronische Daten zu Reisverkäufen in amerikanischen Supermärkten ausgewertet und findet:

Der Preisanstieg von 2007 weist klare Züge einer „Bubble“ auf. Die Nachfrage stieg mit dem Preis: Die Reisverkäufe lagen kurz vor der Preisspitze doppelt so hoch wie normal. Nicht nur Haushalte von Asiaten, die traditionell viel Reis essen, hamsterten zu Höchstpreisen. Manche Haushalte kauften überhaupt zum ersten Mal Reis!

Zur allgemeineren Diskussion über Spekulation mit Rohwaren und Nahrungsmitteln bietet das erwähnte Paper im übrigen eine ausgezeichnete Literaturübersicht.

[hat tip: Markus Brunnermeier via twitter]

Kurzschluss im Nationalrat

Urs Birchler

Die Energiedebatte im Nationalrat scheint einmal mehr ziemlich ökonomiefrei zu verlaufen. Dabei fänden die Parlamentarier in jedem Lehrbuch schon in Kapitel 1 ein paar nützliche Ratschläge:

  1. Eine Subvention für die Produktion von Alternativstrom vergrössert das Angebot.
  2. Ein grösseres Angebot drückt den Strompreis — unabhängig von dessen Erzeugungsart.
  3. Ein tieferer Preis erhöht den Stromverbrauch — auch von „schmutzigem“ Strom.

Die beabsichtigte Wirkung der Förderung von sauberem Strom verpufft deshalb. Soll der Verbrauch von schmutzigem Strom tatsächlich sinken, so muss die Nachfrage verringert werden. Dies kann man mit dem Erlass von Vorschriften (unserem wahren Nationalsport) erreichen oder über einen höheren Preis (Steuern, Atomausstieg). Da schon das Wort „Preis“ tabu ist, bleibt die Politik im Kurzschluss gefangen: Subventionen für alternative Produktion und Kontrollen zur Einschränkung des indirekt subventionierten Verbrauchs. Der Ertrag: Mehr Beamte, die in Minergiebüros sitzen und neue Vorschriften aushecken.

Der Adler und das Gold der SNB

Urs Birchler

Wieviel ist etwas wert, das man nie verkaufen darf? Diese Frage stammt nicht aus der mündlichen Prüfung bei einem sadistischen Buchhaltungsprofessor, sondern sie stellt sich, falls die Goldinitiative angenommen wird.

Die Initiative verbietet der Nationalbank, Gold zu verkaufen. Die Nationalbank ist aber eine Aktiengesellschaft und muss als solche Buch führen (sie bucht gemäss Geschäftsbericht nach Swiss GAAP FER). Sie müsste also für den kraft Verfassung unverkäuflichen Goldbestand einen Wert einsetzen.

Ich habe meine Assistentin und Buchhaltungsspezialistin, Diana Festl-Pell, gefragt: Hat’s sowas schon mal gegeben. Antwort: ja (nachzulesen hier). Der amerikanische Künstler Robert Rauschenberg schuf 1959 ein Werk mit dem Titel „Canyon“, in welches er einen ausgestopften Adler integrierte. Nun verbietet „The Bald and Golden Eagle Protection Act“ den Besitz, Kauf, Verkauf, Tausch, Transport, Export oder Import dieser Adler, lebend oder tot, sowie ihrer Teile, Nester oder Eier bei Busse bis zu $10’000 und Gefängnis bis zu einem Jahr. Da der fragliche Adler bei Erlass des Gesetzes bereits tot war, kam der Künstler ungestraft davon, ebenso die Galeristin, die das Werk erworben hatte. Als sie jedoch aufgrund des Verkaufsverbots einen Wert von null in die Steuererklärung einsetzte, flatterte eine gesalzene Rechnung der Steuerbehörde (IRS) ins Haus: Aufgrund einer Einschätzung mit $69 Mio. eine Nachforderung von $29 Mio. Vermögenssteuer plus $11 Mio.$ Strafsteuer wegen zu tiefer Deklaration.

Die Unverkäuflichkeit störte den IRS nicht im geringsten. Ein Steuerbeamter regte sogar an, das Werk liesse sich ja auf dem Schwarzmarkt z.B. an einen chinesischen Investor verkaufen. Am Ende zäher Verhandlungen landete der Adler im Museum of Modern Art als Dauerleihgabe. Zu einem Gerichtsentscheid betreffend die Bewertung kam es leider nicht. Der Adler hilft also der Nationalbank nicht weiter.

In der Verzweiflung wandte ich mich an Prof. Conrad Meyer, die Schweizer Kapazität in Buchaltung schlechthin. Von unterwegs sandte er mir — ohne Gewähr — zwei spontane Ideen: Eine Variante wäre eine Bewertung gemäss FER 21, Ziffer 18 als „unveräußerliches Anlagevermögen“. Theoretisch (bei einer Liquidation der SNB) wäre das Gold wohl veräusserlich und daher nicht auf null abzuschreiben. Die andere Variante könnte sein, das Gold in der Bilanz als Anlagevermögen zu erfassen mit der Anmerkung, dass Anlagevermögen im Wert von X nicht veräusserbar ist. Die Zulässigkeit beider Varianten (und allfällige weitere Möglichkeiten) wäre aber erst noch zu prüfen.

Die Entscheidung dürfte im Zweifelsfall bei der Nationalbank, bzw. bei deren Revisionsstelle, liegen. Die Revisionsstelle entscheidet damit letztlich darüber, ob die Goldinitiative überhaupt umsetzbar ist (bei einer Bewertung zu Null wäre sie es nicht), bzw. wieviel Gold die Nationalbank überhaupt kaufen muss (bei einer Teilabschreibung viel mehr als die von der Initiative verlangten 20% der Aktiven). Die Revisionsstelle hätte es nicht leicht: Die plausiblere der beiden Varianten, die Bewertung zum Liquidationswert führt nämlich in eine ewige Schleife: Das Nationalbankgesetz sagt in Art. 32, Abs. 2:

Wird die Nationalbank liquidiert, so erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre den Nominalwert ihrer Aktien sowie einen angemessenen Zins für den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des Auflösungsbeschlusses ausbezahlt. Weitere Rechte am Vermögen der Nationalbank stehen ihnen nicht zu. Das übrige Vermögen geht in das Eigentum der neuen Nationalbank über.

Diese dürfte es dann wohl ihrerseits nicht verkaufen. Ein buchhaltungsphilosophischer Leckerbissen, an dem wir uns die Zähne ausbeissen könnten. Vielleicht stellen wir das Gold am besten auch ins Museum.

Katzengold

Urs Birchler

Wir haben gestern berichtet, dass die Goldinitiative die goldene Gelegenheit ist, auf die dubiose Goldspekulanten seit langem gewartet haben. Matterhorn Asset Management und deren Unterorganisationen Gold Money Foundation und GoldSwitzerland sammeln international Geld für die Gold-Initiative. Hier aus ihrem Video-Fundus zwei Beispiele für das Katzengold, das diese Goldspekulanten ihren Kunden verkaufen wollen:

  1. Behauptung 1: Die Notenbanken haben das Gold gar nicht, dass sie zu behaupten vorgeben. Im Video behaupet dies ein Bill Murphy, „Chairman of the Gold Anti-Trust Action Committee“ (GATA). Dieses Committee ist nicht etwa ein offizielles Gremium, sondern eine Erfindung von Murphy selbst. Dazu Wikipedia: „Murphy and GATA are widely dismissed as cranks, and their beliefs as fringe by reputable economists, business leaders and government officials“.
  2. Behauptung 2:Die ausstehenden Goldkontrakte führen früher oder später zu einer Goldpreisexplosion, da sie den Bestand physischen Goldes übersteigen. Das Video mit dem Interview spricht Bände.

Natürlich ist beides Quatsch. Man könnte solche Behauptungen als Verschwörungstheorien abtun, würden sie nicht dazu missbraucht, den Goldpreis über den Umweg über die Schweizer Bundesverfassung zu massieren.

P.S.: Natürlich gibt es seriöse Argumente für eine Goldwährung und ebenso seriöse dagegen. Nur hat die Goldinitiative ausser dem Namen wenig mit einer wirklichen Goldwährung zu tun. Sie ist vielmehr eine naive Fehlkonstruktion. Darüber später mehr bei batz.ch.