Kartoffelgeld

Urs Birchler

Immer wieder kommt die Frage: „Warum dürfen Banken Geld schöpfen, aber andere nicht?“ Die Vollgeldbewegung will die Geldschöpfung der Banken abschaffen, und an der kommenden Generalversammlung der SNB wird das Thema sicher von verschiedenen Referenten aufgegriffen werden. Heute kam mir ein Text von Ivo Muri in die Hand: „Warum dürfen Landwirte kein Geld drucken?“ Drum versuche ich am Beispiel der Kartoffelwährung einmal mehr zu erklären, was Banken tun und was nicht.

Bauern verkaufen Kartoffeln. Banken verkaufen Guthaben. Mit Kartoffeln kann man zahlen, wenn jemand bereit ist, Kartoffeln an Zahlung zu nehmen. Dasselbe gilt für Bankguthaben. Ein potentielles Zahlungsmittel herstellen darf also jeder (Beispiel: Bitcoins); schwieriger ist es, die Leute zu überzeugen, dieses effektiv anzunehmen. In Kuba sind Kartoffeln ein sehr begehrtes Zahlungsmittel. In der Schweiz sind heutzutage Bankguthaben beliebter.

Fazit 1: Geld wird geschaffen durch die Bereitschaft der Allgemeinheit, ein Gut als Zahlungsmittel anzunehmen. Geld schafft also weder der Bauer noch die Bank, sondern wir, die uns durch Guthaben oder Kartoffeln zahlen lassen.

Kartoffeln bestehen aus Stärke. Bankguthaben bestehen aus versprochenem Geld. Der Unterschied: Stärke macht satt, ein Versprechen nicht. Wie J.A. Schumpeter sagte: Mit versprochenem Geld kann man bezahlen, aber auf einem versprochenen Pferd kann man nicht reiten. Mit versprochenen Kartoffeln kann man also zwar nicht kochen. Aber (siehe oben) man kann mit ihnen bezahlen, wenn das Lieferversprechen des Bauern glaubwürdig genug ist.

Fazit 2: Geld kann jeder schaffen, der glaubwürdige Versprechen abgeben kann und diese in eine übertragbare Form kleidet.

Kartoffeln kriegen Junge. Geld kriegt keine Jungen, aber es „arbeitet“, d.h. es lässt sich rentabel ausleihen. Bauer und Bank lassen ihre Kartoffeln, bzw. ihr Geld, daher nicht in der Scheune liegen. Das hat einen Vorteil: Die Inhaber der Kartoffelgutscheine und die Inhaber der Bankguthaben erhalten einen Zins (oder Dienstleistungen im Zahlungsverkehr). Im Wettbewerb frisst dieser Zins den Ertrag aus dem ausgeliehenen Geld, bzw. des gepflanzten Kartoffeln weitgehend auf, d.h. der Ertrag der Geldschöpfung fliesst in jenes Publikum, auf dessen Vertrauen die Geldschöpfung letztlich beruht. Dieses System — versprochene Kartoffeln nicht am Lager zu haben oder versprochenes Geld auszuleihen — hat auch einen Nachteil: Es ist fragil. Wenn Panik aufkommt, versuchen die Leute, die Kartoffeln im eigenen Keller zu bunkern oder das Geld bei der Bank in bar abzuholen. Dies ist die Achillesferse des „fractional reserve banking“.

Fazit 3: Unvollständig gesicherte Guthaben sind für ihre Inhaber rentabel, aber riskant. Ob die Guthaben auf Kartoffeln lauten oder auf Geld spielt keine Rolle.

Geld (in heutiger Form) ist beliebig vermehrbar. Kartoffeln nicht. Einem Bauern, der Kartoffel versprochen hat, sie aber nicht liefern kann, mag ein Kollege aushelfen. Wenn alle Bauern „short“ sind, kann ihnen niemand helfen. Wenn alle Banken zusammen Geld liefern müssen, weil die Kunden in Panik sind, kann ihnen die Nationalbank mit einem Notkredit helfen. Die Nationalbank — und nur die Nationalbank — schafft Geld „gratis“ aus dem Nichts. Fiat Money, „Es werde Geld“. Es werde Kartoffel, geht nicht. (Dasselbe gilt übrigens für Bitcoin, darum kann und wird es nie echte Bitcoin-Banken geben.) Einen Lender of Last Resort kann es nur geben in einem beliebig vermehrbaren Medium, d.h. in Fiat Money. Weil Banken (von der SNB geschaffenes) Fiat Money borgen und ausleihen und nicht Kartoffeln, sind sie anders als Bauern. Und die SNB schützt die Achillesferse des Systems (was man als Vollgeld durch die Hintertür bezeichnen könnte).

Fazit 4: Das einzige „Privileg“ der Banken besteht darin, dass ihre Versprechen auf Geld lauten, welches im Notfall von der Notenbank beliebig vermehrt werden kann (den Banken aber keineswegs geschenkt wird).

Eine Hunderternote zu drucken, kostet die Nationalbank weniger als einen Franken. Das rentiert. Kartoffelgeld oder Bankgeld zu schaffen, ist etwas ganz anderes: Die Halter von Guthaben bei Bank oder Bauern müssen nämlich „bestochen“ werden, sei es (siehe oben) in Form von Zinsen oder Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Sonst gehen sie zur Konkurrenz. Die Nationalbank hingegen hat keine direkte Konkurrenz, drum braucht sie den Inhabern der Banknoten auch keinen Zins zu bezahlen. (Den resultierenden Gewinn überweist sie im wesentlichen an Bund und Kantone.)

Fazit 5: Geldschöpfung durch die SNB einerseits und durch Banken (oder Bauern) andererseits sind zwei grundverschiedene Vorgänge.

Vollgeld: Bravo NZZ

Urs Birchler

Kompliment an Hansueli Schöchli zu seinem luziden Artikel zur Vollgeld-Initiative in der heutigen NZZ! Alles sauber und unvoreingenommen erklärt.

Für Stimmbürger(innen) am wichtigsten: Wenn die SNB dem Bund Geld schenkt, wird die Schweiz als ganze nicht reicher. Statt auf der Vermögensseite der SNB steht das Geld dann auf der Vermögensseite des Bundes. Die Gefahr allerdings: Der Wunsch der Politik nach mehr, der nur durch Geldschöpfung (einer Form der Besteuerung) und indirekt Inflation erfüllt werden kann.

Was mich am meisten beeindruckt hat: Hansueli Schöchli hat die wissenschaftliche Literatur weiträumig studiert und zitiert. Von den Schweizer Ökonomen hätte man noch den NZZ-Gastbeitrag von Jörg Baumberger und vor allem die eigene (kritische) Website zu Vollgeld des Basler Professors Aleksander Berentsen erwähnen dürfen. Dieser gehört international zu den Top-Forschern auf dem Gebiet der monetären Ökonomie.

Frühere Beiträge bei Batz.ch zu Vollgeld: Vollgeld für Anfänger, das Experiment in Louisiana, und in meiner Abschiedsvorlesung zu Thema Geldreform–Weltreform.

Zürichsee zum Schleuderpreis

2017-02-27 10.03.13Urs Birchler

Die soeben eingetroffene Rechnung für die Schiffssteuer ist skandalös. Skandalös tief. Für 37 Franken darf ich wieder ein ganzes Jahr auf dem Zürichsee umherdümpeln. Lohnt es sich überhaupt, solche Beträge einzukassieren? Ich bezweifle es und schaue nach.

Massgebend ist §3 Abs. 1 Bst. b des kantonalen Schiffahrtsgesetzes vom 1. Dez. 1996. Demnach zahlen die Zürcher Süsswasser-Kapitän(e)(innen) pro Jahr einen Grundbetrag von 30 Franken plus einen progressiven Zuschlag pro PS. Mein magerer Obulus liegt also an meiner Antriebsschwäche von lediglich 2 PS.

Als sparsamer Steuermann vergleiche ich aber statt mit PS lieber mit den übrigen Kosten zur See, beispielsweise mit dem Wert des Bootes oder mit der gelegentlichen Zeche im Seerestaurant. Da scheint mir der Kanton schon sehr zurückhaltend. Auch gegenüber den Grösseren. Selbst für die Stadt Rapperswil käme ich pro Jahr mit 2’880 Franken davon (Die Schiffahrtsgesellschaft zahlt dank Spezialtarif weniger).

Macht es Sinn, gleichzeitig Wartelisten für Liegeplätze mit Erfolgshorizont von 30 Jahren zu führen und den Glücklichen den See fast zu schenken? Aus ökonomischer Sicht (in der Preise etwas mit Knappheit zu tun haben) kaum. Aus politischer Sicht dürfte ein Lake-Pricing hingegen kaum grössere Chancen haben als das Road-Pricing (oder ein knappheitsbasiertes Parkplatz-Pricing). Die Illusion der Freiheit, im Stau oder auf der Warteliste stecken zu dürfen, ist anscheinend zu kostbar.

Was soll das Pfand in meiner Hand?

Geld ist Macht und Geld entsteht gegen Pfandsicherung. (Die Notenbanken geben den Banken Kredit gegen Pfand.) Daher: Ohne Pfand keine Geldschöpfung. Die Pfandsicherung ist der dunkle, bisher kaum beschriebene Bereich der Geldpolitik.
So lautet grob gesagt die Ausgangsthese des neuen Buchs Collateral Frameworks meines Kollegen Kjell Nyborg.

Der Autor zeigt nicht nur auf, wie die Pfandbestimmungen die Finanzmärkte und indirekt die Realwirtschaft beeinflussen. Er kommt auch zu einem mit wissenschaftlicher Nüchternheit vorgetragenen, aber im Grunde vernichtenden Urteil an der Pfandpolitik der Europäischen Zentralbank. Mit ihrer Tendenz, schlechte Papiere zu begünstigen, verzerrt sie die Realwirtschaft und gefährdet ihre eigene Unabhängigkeit.

Morgen abend wird das Buch der Öffentlichkeit vorgestellt. Kjell referiert um 18h in der Aula der Uni Zürich.

Ein „Trailer“ ist vorhanden in Form eines früheren SFI working paper.

Kluger Rat — Notenvorrat

Urs Birchler

Morgen Montag, 2. Januar, sendet SRF „Blackout“, den angekündigten Beitrag über einen mehrtägigen Stromausfall in der Schweiz und in Europa. Teilbeiträge wurde schon in den Weihnachtstagen ausgestrahlt. Ich habe sie angesehen und fühle mich zu einer Ergänzung genötigt.

Die bisher gesendeten Beiträge zeigen — vermutlich einigermassen realistisch — die technischen Probleme, angefangen bei der Wasserversorgung, dem Verkehr bis zum Spital, einschliesslich der leicht überforderten Krisenstäbe. Das technische „Worst-Case“-Szenario ist aber eingebettet in eine gesellschaftlich idealisierte Schweiz. Krisenstäbe arbeiten mit schweizerischem Organisationsstandard, Hungrige stehen diszipliniert in der Schlange, Plünderungen verhindert die Polizei, Nachbarn helfen einander.

SRF erwähnt auf einer Liste Stromausfall — die Alltagskonsequenzen, dass Banken, Bancomaten und Ladenkassen ohne Strom nicht funktionieren. Dann folgt aber eher naiv:

Die Bevölkerung muss entweder auf ihre eigenen Nahrungsmittelvorräte zurückgreifen oder wendet sich direkt an die Produzenten von Nahrungsmitteln, beispielsweise an den Bauern von nebenan.

Nur haben mindestens 90 Prozent der Wohnbevölkerung keinen Bauern von nebenan. Und der Bauer wird seine (ohne Melkmaschine errungene) Milch nicht verschenken oder auf Kredit abgeben wollen. Nachbarschaftshilfe funktioniert (wie jede Versicherung) dann nicht, wenn alle dasselbe Problem haben. Für die „landwirtschaftsfernen“ 90 Prozent der Bevölkerung bedeutet „beispielsweise der Bauer von nebenan“ der Schwarzhändler. Zwar verhasst als Figur wird er (oder sie) plötzlich unverzichtbar, wenn es ums Überleben geht. Und die Branche versteht nur Bargeld.

Zum Notvorrat an Wasser, Zucker und Spaghetti lege ich deshalb immer auch ein paar Banknoten — in der mäusedichten Blechdose (Achtung: Aktuellste Notenserie verwenden und alle 10 Jahre überprüfen).

Batz-Leserinnen und Lesern wünsche ich einen guten Start ins Neue Jahr!

Znacht mit Nobelpreisträger

Urs Birchler

Mit den heute gekrönten Wirtschaftsnobelisten habe ich je schon einmal ein Nachtessen bestritten und war nachher beide Mal nudelfertig. Mit Bengt Holmström (in grösserer Ökonomen-Tischrunde des Studienzentrims Gerzensee) bewegte sich das Gespräch auf einer Reiseflughöhe und in einer Geschwindigkeit, dass mir schwindlig wurde.
Noch schlimmer war es mit Oliver Hart (zu zweit ). Er ist ein derart interessierter Geist, dass er mich vom ersten Satz an ausfragte über die Schweiz, von Initiative und Referendum bis zur (Nicht-)Handelbarkeit von Milchkontingenten und Alprechten. Erst in diesem Gespräch wurde mir bewusst, wie oberflächlich ich mich in vielem auskannte und was intellektuelle Neugier bedeutet.

Oliver Hart hatte ich damals (1999) eingeladen als Referent in einem gemeinsamen Seminar von SNB und FINMA (damals EBK) zum Thema Bankenkonkursrecht. Hart hatte mit Lucien Bebchuk ein Konkursverfahren erfunden, welches den Wert der zu liquidierenden Unternehmung maximiert und die Anspruchsberechtigten fair behandelt. Wir waren damals überzeugt, dass die Schweiz mit ihren Grossbanken so etwas brauchte. Eine vereinfachte Version floss dann schrittweise tatsächlich ins Bankengesetz ein und wird heute als „bail-in“ (Gläubigerbeteiligung an den Verlusten) international hoch gehandelt.

Als ich Oliver Hart Jahre später wieder traf, berichtete ich ihm stolz, wir hätten seinen Vorschlag immerhin teilweise umgesetzt. Doch liess ihn dies völlig kalt; er hatte seine Neugier längst auf neue Fragen gerichtet.

Immerhin haben wir Oliver Hart in den Artikeln 31ff. des Bankengesetzes ein „lebendes“ Denkmal gesetzt. Lange vor dem Nobelpreiskomittee.

Heisser Anlagetip

Urs Birchler

Der Herbst kommt und mit ihm die Sorge, wie wir unser Geld überwintern können. In den Zeitungen lesen wir faktenfreie Weisheiten wie „Der September ist oft ein schwieriger Börsenmonat“ [Quelle dem Autor bekannt] und ähnliches. Ratgeberkolumnen sind gut gemeint und oft mit viel Fachwissen geschrieben. Der/die einfache Anleger/in tut gleichwohl gut, sich misstrauisch an ein paar Regeln zu halten:

  1. Der Fehler gehört mir. Die Verantwortung und das Risiko verbleiben stets beim Anleger selbst. Berater haben nachträglich immer eine gute Ausrede („Wer hätte gedacht, dass…“).
  2. Was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. Richtig! Kaufen Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Tausendmal gelesen und täglich tausendfach ignoriert. Produkte wie Index Super Safe Performance [Name erfunden] braucht kaum jemand. Versuchen Sie, das Ding Ihrer liebsten Person zu erklären. Wenn Sie es nicht in ein paar Sätzen schaffen (oder wenn Sie sich schon gar nicht getrauen!): Hände weg (vom Produkt).
  3. Das Ganze ist mehr als die Summe der Teile. Das bedeutet mehr als Diversifikation. Anlage-Empfehlungen, die nicht von Ihrem ganzen Portefeuille an Anlagen und Verpflichtungen (z.B. auch künftige Pflegekosten) ausgehen, sind wertlos. Es hat auch wenig Sinn, eine unsichere Anlage zu tätigen, wenn statt dessen eine Hypothek abbezahlt werden könnte. (Die Steuerersparnis wegen Abzug der Schuldzinsen lohnt sich selten, vor allem nicht beim heutigen Zinsniveau.)
  4. Erkenne Dich selbst. Wenn die Bank empfiehlt, die Hypothek zu erhöhen (wegen der erwähnten Steuerersparnis), vergisst sie, dass das Geld nur allzu leicht in den Konsum fliesst. Das „gmurete Kässeli“ hat durchaus seinen Sinn als Selbstbindung.
  5. Klavier schlägt Papier. Denken Sie nicht an Anlagen, sondern an Ihr Leben. Von meinem ersten Zahltag habe ich eine Gitarre und fünf Skilift-Aktien gekauft. Letztere sind immer noch ein paar Franken wert; erstere steht auf dem Estrich. Trotzdem haben mir die verzweifelten Stunden, in denen ich damals „Love in vain“ zu zupfen versuchte, mehr gebracht als jede Finanzanlage.
  6. Kaufen Sie Ohropax. Wer Ihnen in eigener Initiative Anlagen empfiehlt, hat meist ein Eigeninteresse (z.B. Provisionen). Oder überschätzt sich. Oder beides. Auch die Börsenratgeber in den Zeitungen schreiben, um sich zu profilieren, nicht weil sie mehr wissen. Legen Sie den Börsenteil jeweils gleich zum Altpapier. (Und über Geheimtips unter Kollegen — oder aus dem Internet — müssen wir gar nicht reden.)

Wie Sie jetzt anlegen sollen? Ganz einfach: Kaufen Sie Ihrer liebsten Person (zum Beispiel) einen Strauss Herbstblumen. Vielleicht mit Karten für die beginnende Theater- und Konzertsaison. Oder reduzieren Sie die Arbeitszeit, oder, oder… Das ist — wir sind hier in einem Wirtschaftsblog — nicht romantisch gemeint: Die grosse Liebe ist (auch finanziell) immer noch das Wertvollste.

Falscher Fokus in der Bailout-Diskussion

Urs Birchler

Banken: Retten oder nicht? Gegenwärtig ringt Italien mit dem Rettungs-Dilemma (und mit der EU). Allgemein anerkannt ist die Devise “Staatshilfe fördert moral hazard”, d.h. eine übermässig riskante Geschäftspolitik der Banken.
Leider nur ist sie gerade dort falsch, wo staatliche Rettungen hauptsächlich vorkommen, nämlich bei sogenannt systemrelevanten Banken. Dies sind Banken, deren Untergang schwere Kosten für das Finanzsystem und die Gesamtwirtschaft mit sich zöge, im Jargon der Regulatoren SIFIs (systemically important financial institutions) geheissen.
Nachzulesen ist die Begründung in meinem neuen working paper.
In Kürze: Bei nicht systemrelevanten Instituten stimmt die Formel “Staatshilfe fordert übermässige Risiken”. Der Grund, weshalb sie bei SIFIs nicht stimmt, liegt im Wort “übermässig”. SIFIs nehmen schon übermässige Risiken, wenn weit und breit kein hilfsbereiter Staat da ist. Sie kalkulieren nämlich bei ihrer Risikowahl die Systemschäden ihres Zusammenbruchs nicht ein. Dies ist bereits moral hazard.
Kommt jetzt staatliche Rettung dazu, geschieht zweierlei. Einerseits entfallen diese Systemkosten für die Allgemeinheit. Damit steigt auch das aus gesamtwirtschaftlicher Sicht optimale Risiko der Banken. Der moral hazard würde also gemildert. Bloss nehmen andererseits die Banken mit der Aussicht auf staatliche Rettung (mit Billigung ihrer Geldgeber, wohlverstanden) noch höhere Risiken. So landen wir wieder beim ungefähr selben Übermass an Risiken der SIFIs wie in Abwesenheit des Staates.
Die Moral: Wer übermässige Bankrisiken auf Kosten der Steuerzahler nicht mag, darf die Existenz systemrelevanter Finanzinstitutionen nicht dulden. Wer umgekehrt scharfe Massnahmen gegen systemrelevante Finanzinstitutionen scheut, sollte sich nicht gegen staatliche Hilfe wehren. Jedenfalls nicht mit dem moral hazard-Argument wie Mark Carney, damals Präsident des Financial Stability Board (heute Gouverneur der Bank of England):

[t]he expectation that systemically important institutions can privatize gains and socialize losses encourages exessive private sector risk taking.

Dieses Argument ist mindestens irreführend und lenkt vom Hauptproblem, der Systemrelevanz, ab.