Jean-Philippe Bonardi, Marius Brülhart, Jean-Pierre Danthine, Eric Jondeau, Dominic Rohner
Unser Wirtschaftsmotor wird zur Zeit angesichts der Bedrohung durch das Corona-Virus künstlich gedrosselt. Um Menschenleben zu retten, verzichten wir alle vorübergehend auf Konsum und Freizeitsaktivitäten, und viele von uns sind für einen noch ungewissen Zeitraum zum wirtschaftlichen Nichtstun verdammt.
Dieser ökonomische Komazustand verursacht enorme privatwirtschaftliche Kosten. Die Umsätze brechen in vielen Branchen ein, und den betroffenen Firmen geht damit das Geld aus, um Löhne und andere Fixkosten zu zahlen.
Es herrscht grosse Einigkeit darüber, dass diese drohenden Zahlungausfälle verhindert werden sollten. Täglich erscheinen Medienberichte über Rufe nach immer grösseren Hilfsfonds. Was dabei allzu oft vergessen geht, ist die Frage, wieso und in welchem Mass es am Staat liegt, hier einzupringen, und wie genau man das Geld am intelligentesten verteilt, so dass Anreizwirkungen und Externalitäten Rechnung getragen wird. Wie schnell sich die Wirtschaft nach der Krise erholen und wie rasch sie danach wachsen kann, hängt in erster Linie von der Kreativität, den Handlungsmöglichkeiten und den Anreizen von Unternehmern ab – im Kleinen wie im Grossen. Darauf gehen wir in diesem Beitrag ein.
Ein wichtiges Grundprinzip ist hier, dass niemand Schuld trägt für den Ausbruch der Epidemie, und dass die wirtschaflichen Opfer somit möglichst breit zu verteilen sind. Die Logik ist mit einer Gebäudeversicherung vergleichbar: Sie wird von obligatorischen Prämien aller Immobilienbesitzer gespiesen und versichert gegen Schäden, von welchen einige ohne eigenes Zutun mehr betroffen sind als andere. Die sonst so wichtige Eigenverantwortung ist hier also ausnahmsweise weniger relevant, da die Krise unverschuldet über uns hereingebrochen ist. Und man kann von den meisten Firmen nicht erwarten, dass sie sich abgesichert haben gegen ein solches Jahrhundertereignis (dies ist erst das dritte Mal, dass Olympische Spiele nicht durchgeführt werden können, und das erste Mal nicht wegen einem Weltkrieg!).
Staatliche Kompensation der Corona-Kosten: effizient und gerecht
Alle schauen nun zum Staat: Er soll einspringen, um die Corona-Lücken in den Buchhaltungen und Lohnzahlungen der zwangsgeschlossenen Firmen und derer Mitarbeiter zu stopfen. Der Staat hat richtig gehandelt, indem er diesen Rufen Folge geleistet hat, und zwar sowohl aus Effizienz- wie auch aus Gerechtigkeitsüberlegungen.
Effizient ist eine Übernahme der Corona-Kosten durch den Staat aus einer ganzen Reihe von Gründen. Staatshilfen sind in der gegenwärtigen Ausnahmesituation weitgehend frei vom üblichen Makel der negativen Leistungsanreize: die Epidemie grassiert unabhängig von der Schweizer Wirtschaftspolitik. Zudem würde eine Welle von Konkursen die wirtschaftliche Erholung nach Ende der Corona-Krise verlangsamen. Es besteht hier also eine negative Externalität (Belastung der Konjunktur) von unternehmerischen Entscheidungen (einzelne Konkurse) – ein Lehrbuchbeispiel für effiziente staatliche Intervention. Zudem ist es wichtig, für nach der Krise noch eine solide Nachfrage zu sichern, indem man die Konsumenten und Produzenten nicht unnötig mit Schulden belastet. Schliesslich geniesst der Staat auf den internationalen Finanzmärkten bessere Kreditkonditionen als private Schuldner. Eine beim Staat gebündelte Schuldenlast kommt somit der Schweiz insgesamt billiger zu stehen.
Auch aus der Gerechtigkeitsperspektive spricht alles für ein starkes Engagement des Staats. Wenn wir die wirtschaftliche Überbrückung des Lockdown einzelnen Firmen und Personen überlassen, sind vor allem diejenigen betroffen, die in exponierten Branchen tätig sind und über wenig finanzielle Polster verfügen. Die Hauptbetroffenen des Corona-Stillstands – Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen, Non-Food-Detailhandel, Privatmedien etc. – sind aber nicht mehr oder weniger schuld an der Krise, als die vom Lockdown weniger tangierten Branchen, wie beispielsweise der öffentlichen Dienst oder die Landwirtschaft. Wieso sollte man die Kosten den unverschuldet exponierten Firmen aufbürden? Eine Kompensation der Opfer durch den Staat hat zudem den Vorteil, dass die finanzielle Last so von der gesamten Gesellschaft getragen wird, und zwar mit einem über den demokratischen Entscheidungsprozess fein austarierten Belastungsschlüssel namens Steuersystem. Wenn wir es ernst meinen mit einer breiten Verteilung der Lasten, dann kommt in erster Linie der Staat als sinnvoller Geldgeber in Frage.
Wieso der Staat dennoch nicht 100% der Kosten übernehmen sollte
Während der Staat also den Grossteil der Corona-Kosten übernehmen sollte, plädieren wir nicht für eine hundertprozentige Deckung. Hauptgrund dafür ist, dass auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation noch gewisse „moral hazard“-Anreizprobleme existieren. So würde ein voller Lohnersatz vielen Arbeitnehmern den finanziellen Ansporn nehmen, sich nach Tätigkeiten umzusehen, die während des Lockdown expandieren, beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der Logistik. Unternehmen, die während der Corona-Krise neue Tätigkeitsfelder eröffnen könnten – man denke an Restaurants, die neu Heimlieferungen anbieten – hätten dazu auch kaum mehr Anreiz. Und mit Blick auf die Zeit der allmählichen Lockerung des Lockdown gilt es auch, der arbeitsfähigen Bevölkerung den Anreiz zu lassen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.
Durch den Corona-Lockdown bedingte Lohnausfälle gehen für die betroffenen Arbeitnehmer zudem mit mehr (wenn auch eingeschränkter) Freizeit und Kostenersparnissen (zum Beispiel für externe Kinderbetreuung) einher, was eine gewisse Lohneinbusse rechfertigen kann. Die vom Bund aufgegleiste weitgehende Übernahme der betroffenen Lohnkosten via Kurzarbeit und Erwerbsersatz scheinen uns somit vorbildlich: Die ausfallenden Löhne, Honorare, Gagen, etc. werden bis zu 80% vom Staat kompensiert.
Die Finanzhilfen für Kapitalkosten sind noch ungenügend
Ganz anders steht es um die Kapitalkosten (Mieten, Unterhaltskosten, Lagerkosten, Abschreibungen, Zinsen, etc.). Diese machen geschätzte 40% der Wertschöpfung der Schweizer KMU aus. Dafür sind bis jetzt bloss binnen maximal 7 Jahren voll rückzahlbare Darlehen vorgesehen. Die implizite staatliche Kompensation liegt hier somit sehr nahe bei Null. Dies ist weder effizient noch gerecht.
Die Ineffizienz einer reinen Darlehens-Politik liegt daran, dass ein rückzahlbarer Kredit im Umfang des Umsatzes von mehreren Wochen oder gar Monaten für viele Firmen eine grosse Belastung darstellen dürfte. Firmen mit knappen Margen und Polstern sähen sich angesichts einer solchen binnen sieben Jahren zurückzuzahlenden Schuldenlast gezwungen, Konkurs anzumelden. Dieses Phänomen würde mit zunehmender Dauer des Lockdown einen immer grösseren Teil der Firmen betreffen. Angesichts der grossen externen Kosten einer Konkurswelle ist eine Null-Kompensation der Kapitalkosten daher gesamtwirtschaftlich ineffizient.
Auch aus der Gerechtigkeitsperspektive ist die angedachte Politik fragwürdig: Wieso sollen die Eigner betroffener Betriebe die Einkommenseinbussen selber stemmen? Sie sind nicht mehr oder weniger schuldig an der Krise als Eigner zufälligerweise nicht betroffener Betriebe (beispielsweise Nahrungsmittelläden oder gewisse IT-Firmen). Die oben skizzierte Versicherungslogik gilt also auch für den Faktor Kapital.
Wie könnte eine praktikable Lösung aussehen? Auch hier sprechen Effizienzüberlegungen nicht für eine 100%-ige Kostenübernahme durch den Staat. Firmen, die während dem Lockdown noch ein gewisses Umsatzpotenzial besitzen, sollen keinen Anreiz haben, ganz am Tropf des Staates zu hängen. Zudem sollen keine eh marode Firmen künstlich am Leben gehalten werden.
Eine effiziente und gerechte A-fonds-perdu-Übernahme der Kapitalkosten betroffener Firmen dürfte somit im ähnlichen Prozentbereich liegen wie bei den Lohnersatzmassnahmen, das heisst bis zu 80%. Dieser Ersatzanteil könnte mit zunehmender Dauer des Lockdown und je nach Betroffenheit der Firma höher oder tiefer angelegt werden. Diese Zahlungen könnten durchaus auch in der Form von Darlehen durch die Geschäftsbanken an Firmen vergeben werden. Der Unterschied zu den gegenwärtig beschlossenen Massnahmen würde darin liegen, dass solche „Corona-Darlehen“ von Anfang an nicht nur mit einer staatlichen Bürgschaft sondern auch mit einem Versprechen verbunden wären, dass künftig bloss ein Teil davon zurückzuzahlen ist und vom Staat übernommen wird. Der präzise Abschlag wäre nach ausgestandener Krise festzulegen, je nach Dauer des Lockdown, Schwere der Beeinträchtigung der einzelnen Unternehmen, und derer Kostenstruktur. Für eine solche Prüfung bestände nach der Krise (im Gegensatz zu jetzt, sofort) ausreichend Zeit.
Vorbild Studiendarlehen?
Eine Zwischenform zwischen den aktuell vorgesehenen Darlehen und A-fonds-perdu-Zuschüssen wären Kredite, die nur bei künftig gutem Geschäftsgang rückzahlbar wären – vergleichbar mit Studiendarlehen in angelsächsischen Ländern, die im späterern Leben nur dann abzuzahlen sind, wenn die Absolventen genügend hohe Einkommen erzielen.
Solche bedingt rückzahlbare Kredite würden die Konkursgefahr wohl wesentlich schmälern im Vergleich zu einfachen Darlehen. Es könnte allerdings immer noch ungerecht erscheinen, dass Firmen in Lockdown-betroffenen Branchen dadurch mittelfrisig Gewinneinbussen zu gewahren hätten, von welchen nicht betroffene Firmen völlig verschont würden. Auch wäre es wichtig, dass die Rückzahlungen nicht den ganzen Gewinn wegfressen würden, da sonst Innovationsanreize beeinträchtigt würden.
Gewinnbedingt rückzahlbare Darlehen scheinen besonders sinnvoll für Firmen in Sektoren mit relativ tiefer Wettbewerbsintensität und somit hohen Gewinnmargen. Staatliche Hilfen an Firmen, die in Folgejahren grosse Gewinne und Boni ausschütten, wären trotz aller theoretischen Argumente für Gleichbehandlung politisch schwer vertretbar.
Ähnlich verhält es sich für Firmen, welche in Branchen operieren, wo globale Risiken zum täglichen Brot gehören, und so auch in den Gewinnmargen einkalkuliert werden sollten. Dies ist zum Beispiel in der Luftfahrt und Reisebranche der Fall, wo regelmässig Ereignisse wie 9/11, die Subprime-Krise, isländische Vulkane, SARS, etc. zu temporären Einbussen führen, und so quasi zum Geschäftsalltag gehören. Da die Corona-Pandemie in ihrer Wucht und Ausdehnung jedoch kaum vorhersehbar war, scheint auch für diese Sektoren eine gewisse staatliche Unterstützung gerechtfertigt.
Wie könnte eine praktikable Regel für „Corona-Darlehen“ aussehen? A-fonds-perdu-Kredite könnten beispielsweise denjenigen Sektoren vorbehalten bleiben, die Einnahmeausfälle während des Lockdown nicht oder nur sehr beschränkt durch aufgeschobene Nachfrage wettmachen können – man denke an die Gastronomie, persönliche Dienstleistungen oder Floristen. Andere Sektoren, wie zum Beispiel Möbelhäuser oder Baufirmen, haben grösseres Nachholpotenzial nach der Krise, womit gewinnbedingt oder gar voll rückzalbahre Darlehen dort sinnvoller sein könnten. Wichtig wäre, diese branchenspezifischen Kriterien möglichst rasch zu erarbeiten und zu publizieren, um die finanzielle Ungewissheit der kreditnehmenden Firmen auf ein Minimum zu beschränken. Für die Verzinsung könnte problemlos das bestehende Modell übernommen werden, mit Zinsätzen von 0% für kleine und 0.5% für grosse Kredite.
Whatever it takes
Aus Effizienz- wie auch Gerechtigkeitsüberlegungen empfehlen wir also eine grosszügige staatliche Kompensation der Umsatzrückgänge infolge des Lockdown. Wie gross sollte der Gesamtumfang dieser Zahlungen sein? In den berühmten Worten von Mario Draghi: Whatever it takes (was auch immer es braucht). Die Schweiz hat eine international beneidenswert tiefe Staatsverschuldung, welche gegenwärtig gar negativ verzinst ist. Auch eine Ausdehnung der Bundesverschuldung um einen dreistelligen Milliardenbetrag würde unsere Staatfinanzen nicht aus dem Lot bringen.
Es ist effizienter und gerechter, die Corona-Schulden im Bundeshaushalt mit demokratischer Kontrolle zu verwalten, als sie vom Virus zufallsverteilt der Privatwirtschaft aufzubürden.
Ich bin Ihrer Meinung. Danke für Ihren guten und klaren Artikel. Sie beschreiben die Kompensationen, die jemand (also der Staat) für die Schweizer Bewohner und Unternehmen erbringen soll.
Ich möchte Sie gerne zu einer verwandten Perspektive befragen: Sie schreiben, dass ein Teil der Ausfälle durch die Menschen und Unternehmen zu tragen sind. Das passiert einerseits sowieso, da nicht alle Einbussen abgebildet werden können, andererseits werden die Kompensationen für Einbussen, die abgebildet werden, zu Recht auf z.B. max 80% gedeckelt. Das heisst, Menschen und Unternehmen tragen in der Coronakrise real (auch mit den Kompensationen) einen Teil der Last. Das ist wirklich in Ordnung.
Was ich allerdings bemerkenswert finde ist, dass es meines Wissens keine Initiativen gibt, um das Kapital an der Last zu beteiligen. Das ist aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht sehr unglücklich, ohne jetzt darauf einzugehen.
Wesentlich ist: Mit den Kompensationen stellen wir sicher, dass das „arbeitende“ Kapital immer noch das volle Geld erhält; z.B. der Immobilienbesitzer, der die Mieten uneingeschränkt einnimmt, bei Ihrem Vorschlag sogar dank staatlicher Hilfe. Aber wäre es nicht angebracht, dass das Kapital auch seinen Teil der Last trägt, wie alle Schweizer und Unternehmen? Müsste der Immobilienbesitzer nicht auch auf erhebliche Mieteinnahmen verzichten, um ihrer Anforderung von „gerecht“ gerecht zu werden?
Haben Sie dazu ebenfalls ein paar Impulse? Danke!
Danke, Herr Moeller, für Ihren interessanten Kommentar.
Eigentlich ist unsere Kritik gerade andersherum: Der Faktor Arbeit (sorry for den Jargon) wird bis zu 80% aus der Staatskasse für die Corona-Ausfälle entschädigt. Für den Faktor Kapital hingegen gibt’s nur Kredite, die voll zurückzuzahlen sind. Das entspricht ~0% Entschädigung.
Aber wie der „Faktor Arbeit“ ist auch der „Faktor Kapital“ ein vielschichtiges Gebilde. So kann man innerhalb des Kapitals vereinfachend unterscheiden zwischen Besitzern von passiven Kaptialien (Immobilien, Finanzvermögen) und Besitzern von aktiven Kapitalien (aktive Firmeninhaber). Letzeren brechen die Umsätze ein und sollte daher geholfen werden, damit unsere Wirtschaftsmotor nach Aufhebung des Lockdown wieder möglichst rasch auf Touren kommt.
Nun könnte man anführen, die Besitzer von passiven Kapitalien sollten die Last tragen (z.B. indem keine Mieten, Zinsen, Leasinggebühren, usw. mehr gezahlt werden). Das könnte ein Teil der Lösung sein, würde das Problem jedoch auch nur verschieben – u.a. auf Pensionskassen.
Es ist eine transparentere, effizientere und gerechtere Lösung, den Staat diese einmaligen Überbrückungskosten tragen zu lassen. Denn der Staat sind nun mal wir alle. Und wir alle bestimmen, wie wir die Steuerlast unter uns verteilen wollen.
Ich bin nicht gegen Staatshilfen in dieser Situation. Doch die Argumentation dieses Beitrags ist nicht kompatibel mit den Fundamenten einer freien Wirtschaft und Gesellschaft.
– Aus der Tatsache, dass niemand Schuld für die Epidemie trägt, wird direkt abgeleitet, dass die wirtschaftlichen Opfer – gleich einer Versicherung – breit zu verteilen seien. Seit wann sind Versicherungen gratis? Seit wann trägt in einer freien Wirtschaft der Staat das Risiko jedes nicht selbst verschuldeten Ereignisse?
– Warum kann man von Firmen nicht erwarten, sich gegen ein solches Ereignis abzusichern? Es gehört zu den fundamentalen Führungsaufgaben, Vorkehrungen für Unvorhersehbares zu treffen. Dazu gehören insbesondere angemessene Liquiditätsreserven und genügend Eigenmittel. Jedes Jahrhundert kennt mehrere Jahrhundertereignisse. In den letzten hundert Jahren u.a: Depression, Weltkrieg, Erdölkrise, Finanzkrise. Unternehmen müssen auch mit schweren Verwerfungen rechnen.
– Die Übernahme der Corona-Kosten durch den Staat ist frei von negativen Leistungsanreizen? Mit Verlaub: Das widerspricht jeder Erfahrung.
– Auch das präsentierte Gerechtigkeitsverständnis ist mehr als fragwürdig: Die Akzeptanz von Glück und Pech gehören zum Wesen eines freiheitlichen Systems.
– „Whatever it takes“ heisst: Kosten spielen keine Rolle. Was sind das für Ökonomen, die das schreiben? Kosten und Nutzen sind auch in Krisen abzuwägen!
Danke, Herr Enderle, für Ihre Kommentare und Fragen.
Gerne beantworte ich diese einzeln.
1. Sie haben recht: Keine Versicherung ist gratis. Den Staat als Versicherer letzter Instanz für gesamtgesellschafliche Katastrophen (Krieg, grosse Naturkatastrophen, Pandemie) finanzieren wir alle via Steuern.
2. Rückfrage: Meinen Sie ernsthaft, jeder Coiffeur und jede Schreinerei solle gegen Erdbeben, Vulkanausbruch oder eben eine Jahrhundertseuche abgesichert sein? Und wieso nur Firmen und nicht Einzelpersonen?
3. Rückfrage: Welche Erfahrung? (Plus: Gewisse Anreizeffekte anerkennen wir durchaus. Daher plädieren wir nicht für 100%-Kompensation.)
4. Rückfragen: Sie haben Pech und werden mit einer schweren Behinderung geboren: tant pis? Sie haben Pech und fallen in eine Gletscherspalte: sälbertschuld? Sie haben Glück und sitzen im halbleeren Rettungsboot der Titanic: judihui?
5. Whatever it takes – eben gerade weil Kosten eine Rolle spielen. Es ist gesamtwirtschaftlich effizienter (sprich: billiger), die Corona-Ausfälle grösstenteils dem Staat zu überlassen, als sie der Privatwirtschaft aufzubürden. Aber natürlich sollte alles daran gesetzt werden, dass der Lockdown möglichst rasch wieder aufgehoben werden kann, denn unendlich verschulden kann sich auch der Staat nicht.
Wir teilen grundsätzlich die Grundhaltung Ihres Artikels, dass die staatlich auferlegten Corona-Kosten nicht allein von den Arbeitnehmenden, KMUs oder allgemein der Privatwirtschaft getragen werden können. Der Staat muss diese Kosten zum grössten Teil übernehmen. Sie schlagen vor, dass dies der Staat über eine höhere Verschuldung tun soll: „Schliesslich geniesst der Staat auf den internationalen Finanzmärkten bessere Kreditkonditionen als private Schuldner. Eine beim Staat gebündelte Schuldenlast kommt die Schweiz somit billiger zu stehen.“ Das mag sein, aber dennoch bedeutet diese steigende Verschuldung ein Verschieben der Lasten in die Zukunft. Eine weit bessere Variante der Finanzierung besteht darin, die in der Ausschüttungsreserve der Nationalbank vorhandenen 84 Milliarden (Stand Anfang 2020) für diesen Zweck heranzuziehen. Die Nationalbank könnte in dieser aussergewöhnlichen Situation statt der vorgesehenen 4 Milliarden z.B. 20 oder 40 Milliarden an den Bund und die Kantone abliefern. (Etwas ähnliches hat bereits Prof. Sturm von der KOF mit dem 100 Milliarden Fonds vorgeschlagen.) Dies ist unseres Erachtens der wesentlich bessere Weg als die Staatsverschuldung zu erhöhen. Die Schweiz befindet sich auch hier in einer sehr guten Situation: Das Geld liegt bereits in einer für Bund und Kantone reservierten Kasse. Der Vorgang darf deshalb nicht mit einer „Finanzierung durch die Notenpresse“ verwechselt werden. Das immer wieder bemühte Argument der Nationalbank, dass Geld- und Fiskalpolitik strikt zu trennen sei, wird zu Recht immer mehr in Frage gestellt und darf in dieser aussergewöhnlichen Situation keine Rolle spielen.
Forum Geldpolitik / Verein Monetäre Modernisierung
Dr. oec. Reinhold Harringer, St.Gallen
Guten Abend Herrr Brülhart
Zu Ihren Fragen 2. und 4.: Die Hilfeleistung an in Not geratene Personen (auch wenn selbstverschuldet) sehe ich als zentrale Staatsaufgabe. Die Alimentierung von Unternehmen aufgrund unverschuldeter Schäden hat m.E. einen ganz anderen Charakter. Sie wäre ein weiterer ordnungspolitischer Sündenfall mit unabsehbaren und potentiell gefährlichen Folgen.
Ob sich ein Schreiner gegen ein Erdbeben versichert, ist seine private Entscheidung, deren Konsequenzen er selbst tragen muss. Gegen eine Pandemie kann er sich am Markt wahrscheinlich nicht versichern, weil dieses Risiko nicht diversifizierbar ist. Auch der Staat kann sich an systemischen Risiken übernehmen. In Nachbarländern wird das jetzt offensichtlich.
Bedenken Sie: Sollte diese Krise eine ungünstige Dynamik entwickeln, bliebe Ihr „dreistelliger Milliardenbetrag“ kaum allein. Riesige ungedeckte Verpflichtungen der Pensionskassen kämen dazu (denn auch die Rentner trifft keine Schuld). Massive Verluste bei der SNB wären vorprogrammiert. Gewisse „systemrelevant“ bezeichnete Banken wanken bereits… usw. Selbst die Schweiz könnte rasch an ihre finanziellen Grenzen gelangen.
Teil 2
Betr. Anreizeffekten: Auch die Aufwertung des Frankens in der Eurokrise betraf große Teile der Wirtschaft und war unverschuldet. Mit dem Mindestkurs zum EUR übernahm der Staat (vermeintlich) das Wechselkursrisiko. Bei dessen Ankündigung 2011 stieg der SMI ca. 50% der Wechselkursbewegung. Bei der Aufhebung 2015 fiel der SMI praktisch 1:1 mit dem Wechselkurs. Ich habe dafür nur eine einleuchtende Erklärung: In der Annahme, der Staat habe das Währungsrisiko übernommen, hatten die Unternehmen ihre eigenverantwortliche (kostspielige) Absicherung vollständig fallengelassen. Ich glaube, das Beispiel hat hohe Relevanz mit Bezug auf Ihren Vorschlag.
Wenn der Staat seine zentralen Funktionen in der aktuellen Situation unter allen Umständen garantieren will, ist jetzt die Zeit für Bescheidenheit und nicht die Zeit zum „Klotzen“. A fonds perdu Zahlungen benachteiligen zudem jene Unternehmen, die eigenverantwortlich kostspielige Vorkehrungen treffen. Wäre das gerecht?
Freundliche Grüsse,
Felix Enderle
Danke, Herr Harringer, für Ihren Kommentar.
Ausserordentliche Probleme rechtfertigen ausserordentlichen Massnahmen.
Insofern würde ich einen Beitrag aus SNB-Reserven nicht a priori verwerfen – besonders, wenn der Lockdown viel länger dauern sollte als erwartet.
Allerdings scheint es mir sinnvoller, die sich aufbauende gesamtwirtschaftliche Corona-Hypothek über das normale Bundesbudget aufzunehmen und später abzuzahlen. Das ist transparent, demokratisch steuerbar und in der Schuldenbremse vorgesehen.
Herr Enderle, auch Ihnen gebührt Dank für die anregende Diskussion.
Ich würde den Corona-Schock nicht mit Wechselkursschwankungen vergleichen. Letztere gehören zu den alltäglichen Geschäftsrisiken international tätiger Firmen. Man kann sich dagegen absichern, zumindest in der kurzen Frist. Corona hingegen ist ein Jahrhundertereignis (inschallah).
Finanziell gut gepolsterte Unternehmen würden durch unsere vorgeschlagenen teilrückzahlbaren “Corona-Darlehen” nur eines verlieren: Die Chance, sich durch den Corona-Schock finanziell weniger gut gepolsterter Konkurrenten zu entledigen. Das wäre ineffizient und mE auch ungerecht.
Und nehmen wir an, eine “ungünstige Dynamik” würde eintreten. Die Zahlungsausfälle, Konkurse, etc. würden sich mehren, es gäbe Dominoeffekte innerhalb von Produktionsketten, und Finanzinstitute könnten in Schieflage geraten. Da bin ich ganz bei Ihnen. Und gerade in dem Fall wären die Risiken wohl kleiner, wenn sich die Schulden beim Staat bündeln würden statt undurchschaubar in der hochgradig vernetzten Privatwirtschaft zu grassieren.
An die Herren Harringer und Brülhart:
Wenn ich mich nicht irre, bedeutet die Ausschüttung von SNB-Geld (egal ob neu gedruckt oder aus Verkauf von Anlagen) eine Steuer. Im Gegensatz zu anderen Steuern wird sie einfach am demokratischen Prozess vorbeigeschleust.
Urs Birchler
@Urs: So sehen wir das auch. Und daher befürworten wir Kompensationszahlungen über den ordentlichen Staatshaushalt.
Falls es jedoch ganz schlimm kommen sollte, und politische Machbarkeit von der Symbolkraft einer SNB-Beteiligung abhängen würde, sollte wie mir scheint das Beste nicht der Feind des Guten sein.
Besten Dank für diese interessante Diskussion und den Artikel! Sehr informativ und klug! In diesen neuen Zeiten stimmt es mich doch sehr zuversichtlich, dass renommierte ÖkonomInnen den Blick für das Ganze haben. Und das Ganze ist nicht die Wirtschaft, sondern der Mensch in seiner Umwelt, dem/der die Wirtschaft zu dienen hat (nicht umgekehrt).
Herzlichen Dank aus der Wohnstube :-)!
Sehr gute Überlegungen, die hoffentlich durch die Politik gebührend berücksichtigt werden. Liquiditätshilfen in der Form von staatlich garantierten Krediten sind sicherlich kurzfristig sehr hilfreich, könnten aber mittelfrisitig zu Überschuldung und gehäuften Konkursen von Unternehmen mangels Eigenkapital führen. Der Vorschlag mit der bedingten Rückzahlungspflicht in Abhängigkeit von zukünftigen Gewinnen würde diese Problematik elegant entschärfen.
Aus meiner Sicht wäre es auch gar nicht so abwegig wenn solche Kredite durch Zentralbanken gehalten würden. Die Geldmenge wäre dann einfach teilweise durch direkte Forderungen gegenüber der Realwirtschaft gedeckt anstelle von börsenkotierten Wertpapieren. Sicherlich mindestens so sinnvoll und sicher wie das Halten grösser Bestände von Euros, Staatsanleihen und sogar Aktien ausländischer Grosskonzerne. Als grosser Vorteil sehe ich, dass dadurch ein Versiegen der Geldströme zwischen Unternehmen und Konsumenten effizient verhindert werden kann, was bei Massnahmen wie Quantitative Easing nur sehr bedingt der Fall ist.
@Doris: Danke für die Blumen 🙂
@Andreas Ita: Danke auch Ihnen. Monetäre Ökonomie ist nicht meine Spezialität, und deshalb sollte ich mich bei dem Thema zurückhalten. Allerdings sehe ich es nicht als Aufgabe der Zentralbank, als Pandemie-Versicherer aufzutreten. Diese Rolle gehört dem demokratisch gesteuerten Staatshaushalt.
Dem Artikel ist zuzustimmen. Ich würde, zumindest in der Argumentation, noch weiter gehen. Die wirtschaftlichen Schäden werden durch die staatlichen Massnahmen verursacht. Werden beispielsweise Restaurants gezwungen, während Monaten geschlossen zu haben, geht das weit über den Effekt normaler Änderungen von Rahmenbedingungen (Regelungen über Öffnungszeiten und dergleichen) hinaus. Es läuft auf eine teilweise Enteignung hinaus: Der Restaurantbesitzer kann während längerer Zeit nicht mehr über sein Eigentum verfügen und darin beispielsweise Gäste bewirten. Dafür ist der Restaurantbesitzer zu entschädigen, wie das bei Enteignungen eigentlich unbestritten ist. Dass der Staat dies im öffentlichen Interesse tut, ändert nichts daran; auch Enteignungen beispielsweise von Land, um eine Autobahn zu bauen, erfolgen im öffentlichen Interesse. Trotzdem, und richtigerweise, wird entschädigt.
Danke, Herr Denzler, für Ihren Kommentar.
Ein interessanter und wie mir scheint überzeugender juristischer Ansatz.
Allerdings sind damit die indirekt Betroffenen nicht erfasst – all die Zulieferer etc., die zwar kein Betriebsverbot haben, deren Umsatz aber dennoch einbricht.
@ Matthias
Dein Argument ist gut. Aber es hat einen Haken: Wenn ein so grosser Teil der Unternehmen direkt oder indirekt enteignet wird wie jetzt, müssen die Entschädigungen am Ende des Tages von den Entschädigten selbst berappt werden. Ich glaube auch nicht, dass der Staat die notwendigen Informationen hat, um die relevanten Beträge in den konkreten Fällen auch nur annähernd zu bestimmen. Der Versuch einer Entschädigung müsste m.E. dazu führen, dass einige Schlaue oder gut Organisierte profitieren, während viele Leute über Steuern ein zweites Mal enteignet würden. Aufgrund der Reibungsverluste, Anreizprobleme, etc. wäre es insgesamt zudem ein grosses Negativsummenspiel.
Ein Gedankenexperiment: Angenommen, man wüsste, dass ein zukünftiges exogenes Ereignis grosse Schäden verursachen würde. Würde man vorziehen, dass dadurch 10% zufällig ausgewählte Personen ruiniert würden, während die anderen 90% ungeschoren davonkämen, oder würde man eine gleichmässige Verteilung des Schadens vorziehen? Die meisten würden wahrscheinlich die zweite Variante vorziehen. Man kann das mit Versicherungsargumenten (also Risikoaversion) begründen, oder mit Fairness-Überlegungen, oder mit dem Enteignungsargument. Doch immer geht es um die Frage, wie der Schaden verteilt werden soll: Soll eine Minderheit zahlen, die halt Pech gehabt hat, oder die Allgemeinheit?
@ Marius Brülhart: Einverstanden, die Zulieferer kann man mit dem Enteignungs-Argument nicht gut erfassen.
@Felix: Alle Deine Argumente sind zwar korrekt, sie müssen aber aufgewogen werden gegen die Vorteile von Entschädigungen. Jede Art der Umverteilung ist ein Negativsummenspiel, da die Umverteilung etwas kostet. Das gilt für private und freiwillige Umverteilungen wie Versicherungen, die ex post ein Negativsummenspiel sind, da der Betrieb einer Versicherung etwas kostet, wie auch für staatliche Umverteilungen. Trotzdem werden freiwillig Versicherungen abgeschlossen, da sie ex ante, d.h. im Erwartungsnutzen-Kalkül, kein Negativsummenspiel sind. Im konkreten Fall verursacht Nichtstun auch Kosten. Wenn man eigentlich gesunde Betriebe Konkurs gehen lässt, hat das wahrscheinlich grössere volkswirtschaftliche Kosten als wenn der eine oder andere zu Unrecht Unterstützung erhält. Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen ist natürlich wichtig. Die Entschädigungspflicht des Staates schafft zudem auch einen gewissen Anreiz für den politischen Prozess, den Nutzen der Restriktionsmassnahmen gegen die Kosten abzuwägen.
@ Matthias Denzler: Schönes Gedankenexperiment. Sowohl der utilitaristische Ansatz (Bentham) wie auch ein maximal risikoaverser Ansatz (Rawls) führen zur Folgerung, dass die Last in einem solchen Fall so breit wie möglich verteilt werden soll. Nur mit einer radikal libertären Philosophie (Nozick) kommt man eventuell zu einem anderen Schluss.
Keine prinzipiellen Einwände. Ich sage nur mit Hayek: „The curious task of economics is to demonstrate to men how little they really know about what they imagine the can design“, hier ein faires Entschädigungsmodell.
Wir haben nicht 10%, sondern vielleicht 70% oder 90% in unterschiedlichster Weise geschädigte Unternehmen. Man kann nicht einfach nach Branchen differenzieren. Das Café am Paradeplatz mit hohen fixen Mietkosten ist in einer ganz anderen Situation als die Bergbeiz, die Personal flexibel reduzieren kann. Hat sich ein Blumengeschäft auf Restaurants oder Beerdigungen spezialisiert? Ein Freund, CEO eines Büromaterial-Lieferanten schreibt mir heute, er könne seine Kunden nicht mehr beliefern, weil die Post kollabiere. Verlagshäusern brechen mit der Werbung die Erträge weg. Und fast überall hängt der entstehende Schaden massgeblich von der Reaktion des betroffenen Unternehmens ab: Findet es neue Lösungen oder verharrt es in Lethargie? In dieser Situation erscheint mir die Vorstellung eines fairen Entschädigungsmodells einfach absurd.
@ Felix Enderle: Unser Vorschlag könnte der verschiedenartigen Betroffenheit von Firmen m.E. ganz gut gerecht werden. Nehmen wir an, der Spuk ist Ende 2020 vorbei. Dann könnte man im 2021 zwei Faktoren berechnen: (A) die branchenweite Corona-bedingte Umsatzeinbusse als Anteil des Jahresumsatzes, und (B) den firmenspezifischen Anteil der fixen Kapitalkosten aus der Erfolgsrechnung und/oder Steuererklärung von 2019. Alle Cafés hätten dann einen gleichen Faktor (A), aber dasjenige am Paradeplatz hätte einen höheren Faktor (B) als dasjenige in der Peripherie. Im Detail gäbe es dann noch diverse Komplikationen (z.B. Berechnung von Faktor (A) in nur indirekt betroffenen Branchen, oder von Faktor (B) für Startups), aber im Prinzip scheint mir das machbar.
Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt die direkte Bundessteuer für die Unternemhem abzuschaffen, hiermit würde allen Unternehmungen in der Schweiz gerecht und völlig unbürokratisch geholfen, zudem würde dabei der schöne Nebeneffekt erzielt dass sich der CH-Staat nun endlich verschlanken würde. Es geht ja nicht an, dass sich unsere Beamten und Staatsangestellten in dieser Krise finanziell aussen vor halten, dieser Aspekt wurde in dem Artikel völlig unterschlagen.
Danke, R. Todd, für Ihren Kommentar.
Allgemeine Unternehmenssteuererleichterungen wären ein denkbar ungeeignetes Mittel, um den betroffenen Firmen durch die Corona-Krise zu helfen.
Erstens würden sie den Kleinst- und Kleinfirmen kaum etwas bringen, denn die zahlen eh kaum Gewinnsteuern.
Zweitens würden sie unter den steuerzahlenden Firmen die besonders rentablen besonders begünstigen – genau die Unternehmen, die den Corona-Schock ceteris paribus auch besser aus eigenen Kräften meistern könnten.
Und drittens würden sie nicht berücksichtigen, wie stark die einzelnen Branchen vom Lockdown gebeutelt werden. Banken oder Pharmafirmen haben voraussichtlich weniger Ausfälle (wenn überhaupt) als Kino- oder Restaurantketten.