Urs Birchler
Meine Schwägerin hatte gestern Geburtstag und ging erwartungsvoll zum Briefkasten. Dass der Briefumschlag der Steuerverwaltung keine Gratulation enthalten würde, hatte sie vorsichtshalber vermutet. Gleichwohl frage ich mich: Müssen wir in der Steuererklärung als ersten Eintrag das Geburtsdatum eingeben, damit dann präzis am Geburtstag die Bundessteuer-Rechnung eintrudelt?