Das Einmaleins der SVP Familieninitiative

Michel Habib und Monika Bütler

Stimmt es wirklich, dass die jetzige steuerliche Behandlung der mit der Kinderbetreuung verbundenen Kosten unfair ist gegenüber Familien, in denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut?

Auf den ersten Blick scheint dies so zu sein. Diejenigen Familien, in denen beide Eltern arbeiten und wo die Kinder fremdbetreut werden, können einen Steuerabzug für die entstandenen Kosten geltend machen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, kein solcher Abzug zur Verfügung steht.

Bei diesem Argument geht allerdings vergessen, dass bei Familien mit zwei Erwerbstätigen das Einkommen und damit auch das steuerbare Einkommen und die bezahlten Steuern ansteigen, während Familien, welche ihre Kinder selbst betreuen, ein tieferes Einkommen versteuern und damit auch weniger Steuern bezahlen. Da die höheren Steuern auf der einen Seite und der Steuerabzug auf der anderen sich gegenseitig aufheben, ist es nicht das jetzige System, welches unfair ist, sondern die vorgeschlagene Alternative.

Anders ausgedrückt: Ein Steuerabzug für selbstbetreuende Familien würde diesen eine Steuerersparnis bringen gegenüber den Familien, welche Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, da letztere neben dem Abzug der Betreuungskosten auch noch ein erhöhtes Einkommen versteuern müssen.

Dieser Umstand lässt sich an einem Beispiel von zwei ähnlichen Familien verdeutlichen. Beide Väter verdienen 100‘000 CHF im Jahr, während eine der beiden Mütter Teilzeit arbeitet. Die Kosten für die Kinderbetreuung betragen 20‘000 CHF. Wenn man keine Wertung vornimmt über die Wünschbarkeit, Hausarbeit oder Erwerbsarbeit zu verrichten, scheint es intuitiv anzunehmen, dass die Mutter nur dann arbeitet, wenn sie mindestens 20‘000 CHF (plus die anderen Berufsauslagen) verdienen kann, und nicht arbeitet, wenn der Verdienst geringer ist. Doch diese Rechnung geht nur mit der heutigen Regelung auf, nicht aber mit dem vorgeschlagenen System.

Dies lässt sich einfach zeigen an der Steuerbelastung der beiden Familien im Fall. bei dem der zusätzliche Verdienst der Mutter netto genau 20‘000 CHF beträgt. In der heutigen Regelung ist das Einkommen nach Steuern der beiden Familien heute gleich, weil der Zusatzverdienst der Mutter mit den Betreuungskosten verrechnet wird. Im vorgeschlagenen System der Initiative dagegen wäre das Einkommen nach Steuern unterschiedlich.

Nehmen wir  der Einfachheit halber einen proportionalen Steuersatz von 20% an. Ginge man zusätzlich von einem progressiven Steuersatz aus, würde der geschilderte Effekt sogar noch grösser. Das Einkommen der selbstbetreuenden Familie vor Steuern beträgt im heutigen System 100‘000 CHF, nach Steuern 80‘000 CHF.  Die Familie mit Fremdbetreuung hat ein steuerbares Einkommen von 120‘000 CHF – 20‘000 CHF = 100‘000 CHF, weil die Betreuungskosten abgezogen werden können. Das Einkommen nach Steuern beträgt ebenfalls 80‘000 CHF, genau der gleiche Betrag wie bei der ersten Familie.

Betrachten wir nun die Änderungen gemäss dem Vorschlag der Initiative. Für die fremdbetreuende Familie ändert sich nichts, das Einkommen nach Steuern beträgt weiterhin 80‘000 CHF. Weil es neu einen Abzug für Selbstbetreuung gibt (gehen wir einmal von 10‘000 CHF pro Kind aus), beträgt das steuerbare Einkommen bei zwei Kindern neu 100‘000 CHF – 20‘000 CHF = 80‘000 CHF, so dass die geschuldeten Steuern sich nur noch auf 16‘000 CHF belaufen und damit neu ein Einkommen nach Steuern von 84‘000 CHF zur Verfügung steht. Das verfügbare Einkommen der selbstbetreuenden Familie ist damit um 4000 CHF höher als das Einkommen der Familie mit Fremdbetreuung.

Es ist also nicht so, dass das gegenwärtige System den Familien mit Fremdbetreuung unter dem Strich einen Vorteil gewährt, weil diese Familien auf dem zusätzlichen Einkommen Steuern bezahlen. Ganz im Gegenteil ist es so, dass das vorgeschlagene System den selbstbetreuenden Familien einen Vorteil gewährt, weil sie Steuerabzüge geltend machen könnten, denen keine Steuerzahlung gegenübersteht.

Ausgeblendet haben wir bei unserem vereinfachten Beispiel die Steuerprogression und die Abzüge, die bei einigen Kantonen und dem Bund für den Zweitverdienst gemacht werden können. Letztere sind in erster Linie gedacht, die starke Progression in der Steuerbelastung des Zweitverdiensts etwas abzumildern. Die beiden Effekte – Progression und Zweitverdienerabzug – gleichen sich etwa aus. Doch selbst in unserem Beispiel mit proportionalen Steuern (also ohne Steuerprogression), würden die Steuerersparnisse für den Zweitverdienst von circa 1000 CHF nie reichen, um den durch den SVP Vorschlag gewährten Steuervorteil für die selbstbetreuende Familie auszugleichen. (In Klammern bemerkt: Der Pauschabzug für den Zweitverdienst bei der Bundessteuer ist natürlich ein Unding. Er bestraft faktisch die Mehrarbeit des Zweitverdieners, die Steuerprogression wird nur für ein sehr geringes Arbeitspensum ausgeglichen).

Übersetzung einer ersten Version des Beitrags aus dem Englischen: Christian Marti (herzlichen Dank!)

18 thoughts on “Das Einmaleins der SVP Familieninitiative

  1. Oder ganz simpel (und aus der Sicht der Schweiz): Wenn man einer Familie, bei der beide Geld verdienen und das Kind in die Krippe geht, einen Steuerabzug gewährt, dann verzichtet der Staat Schweiz darauf, einen Steuerfranken einzunehmen, dieser wird andernorts wieder investiert wird (und dort auch versteuert). Wenn man einen Abzug gewährt für Daheimbetreuung, dann schenkt die Schweiz der Familie einen Steuerfranken, der erst noch anderswo verdient werden muss respektive gar nicht existiert.

  2. 1) in meiner ersten VWL Vorlesung hat uns der Professor fast als erste Aussage klar eingepaukt, dass VWL eine beschreibende aber keine normative Wissenschaft sei; wertende Urteile, wie was etwa fair sei, hätten da nichts verloren. Wieso erklären Sie auf diesem Blog, das ansonsten der VWL gewidmet ist, dass dieser Beitrag aus dem Rahmen fällt?

    2) Etliche Studien besagen, dass Kinder die mit einem Elternteil zu Hause aufwuchsen, deutlich bessere Erfolge im Leben haben. Das wirkt sich auf auf das Steuerzahlverhaltenheraus; sie verursachen weniger Gefängnisaufenthalte und bezahlen, ceteris paribus, mehr Steuern. Wenn es schon um Fairness geht, warum wird dies nirgends erwähnt?

    3) Zumindest gemäss SP- Propaganda, ist es so, dass höhere Einkommen eher einen Elternteil zu Hause lassen. Wieso wird da nirgends erwähnt, dass steuerliche Entlastungen dass Zeugen weiterer künftigen überdurchschnittlichen Steuerzahler fördert, und warum werden diese Zahlen nicht analysiert?

    4) nicht berufstätige Mütter setzen sich tendenziell viel mehr für das Gemeinwohl ein, mit Freiwilligenarbeit, schlicht und einfach weil sie die Zeit dafür haben. Wieso werden diese Nutzen der Förderung nicht arbeitender Eltern nicht auch in eine Analyse, bei der es um Fairness gehen soll, einbezogen?

  3. @sven
    1) Wo genau liegt denn unsere Wertung? Wir vergleichen nur die steuerliche Belastung zweier ähnlicher Familien.
    2) Es gibt auch Studien, die zeigen, dass die Kinderbetreuung einen positiven Einfluss auf die kognitive Entwicklung der Kinder hat. Negative Auswirkungen wurden nur für sehr lange Fremdbetreuung (mehr als 4 Tage) und sehr kleine Kinder gefunden.
    3) Das stimmt so nicht, die Arbeitstätigkeit von Müttern ist bei den Geringverdienern UND den Hochqualifizierten höher. Es werden durch Abzüge sicher keine besseren Steuerzahler gefördert.
    4) Auch dies ist eine Behauptung, die so nicht stimmt. Die Freiwilligenarbeit hat wenig mit dem Umfang der Berufstätigkeit zu tun. Falls überhaupt: Bei älteren Paaren sind Berufstätige eher auch in der Freiwilligenarbeit engagiert als Nichtberufstätige
    Monika Bütler

  4. Der Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern verstösst gegen das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, welches einen fundamentalen Grundsatz unseres Steuersystems darstellt. Wer auf Grund der familiären Konstellation weniger Auslagen für die Kinderbetreuung hat, hat ein höheres verfügbares Einkommen und ist wirtschaftlich leistungsfähiger und hat die entsprechenden Steuerfolgen zu tragen. Gesellschaftspolitische Ansichten und Wertungen sollten sich nicht auf die Festsetzung der geschuldeten Steuer auswirken. Massgebend sind einzig die wirtschaftlichen Verhältnisse.
    Franz

  5. @F.Vonlanthen
    Völlig richtig. Der Abzug wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Zeit als wichtige Komponente der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ebenfalls besteuert würde. Schliessliche ist Zeit auch Geld (siehe dazu meinen Beitrag im NZZ Folio, auch im batz verlinkt). Würde die verfügbare Zeit besteuert, müsste konsequenterweise auch die Zeit für die Kinderbetreuung abgezogen werden können.

  6. Vernachlässigt die Analyse nicht jene Kosten, die nicht zu Liquiditätsflüssen führen? Kinder zu Hause zu erziehen ist ja nicht kostenlos. Die investierte Zeit kann nicht mehr für andere Aktivitäten eingesetzt werden. Opportunitätskosten anstelle von finanziellen Aufwendungen.

    Verlässt man für einen Augenblick die Welt der „Gewinnungskostentheorie“, die bei natürlichen Personen meines Wissens ökonomisch ohnehin auf etwas wacklingen Beinen steht, ist das Ganze eine simple Kinderbetreungssubvention. Die nicht alle Arten der Kinderbetreuung gleich subventioniert.

    Die Landwirtschaftspolitik lässt grüssen…

  7. @MonikaBüttler

    Ich kann das Argument der „Systemkonformität um der Systemkonfirmität willen“ akzeptieren. Im Wissen, dass das System bereits einige nichtmarginale grundsätzliche Mängel und Lücken bei der praktischen Umsetzung hat, scheint mir der von der SVP zusätzlich vorgeschlagene „System-Verstoss“ bescheiden zu sein. Daher ein „Ja“ in die Urne. Weil der Vorschlag m.E. auf der – zugegebenermassen etwas diffusen – Ebene der politischen Signalwirkung dazu führt, dass die gesellschaftspolitische Entscheidung „Auswärts oder zu Hause arbeiten“ weniger verzerrt wird als heute.

    (Nur ein Beispiel für einen Mangel im heutigen System: Den Fremdbetreuungsaufwand für ein pflegeintensives Pferd kann ich auch nicht abziehen. Auch wenn ich nachweisen kann, dass ich finanzielle Aufwendungen für Fremdbetreuung habe und bei eigener Betreuung des Pferdes weniger arbeiten könnte.)

  8. Sehr geehrte Frau Dr. Bütler,

    Nachstehend Ihr Zitat zur Frage von „Fairness.“ Wie geschrieben, wurde mir in der ersten Woche meiner Karriere als Volkwirrtschafter eingebläut, dass wir Fairness, Werturteile, und kulturell bedingte Ansichten nicht als Teil unserer empirischen Kunst auszugeben hätten.

    „Da die höheren Steuern auf der einen Seite und der Steuerabzug auf der anderen sich gegenseitig aufheben, ist es nicht das jetzige System, welches unfair ist, sondern die vorgeschlagene Alternative.“

    Wenn Sie meinen dritten Punkt lesen, sehen Sie, dass ich meine Hypothese von Behauptungen der SP, die ja diese Familieniniative als „Entlastung der Besserverdienenden“ beschimpfen, abhängig machte. Da gehen Sie mit mir einig, dass (auch) die Gegner quatsch erzählen. http://m.aargauerzeitung.ch/news.htm?newsPos=127313241&cat=top

    Zum 4ten Punkt sagte mir jeder Lehrer, mit dem ich es je besprach, dass nicht arbeitende Mütter mehr Zeit für Ihre Kinder hatten, und damit auch mehr Zeit für mit der Schule und Erziehung zusammenhängenden Aktivitäten, dass dies in den „Soft factors“ einen spürbaren Unterschied ausmachte. Dass es etliche Studien geben wird, die das Entgegengesetzte, aber auch das Entgegengesetzte des Entgegengesetzen, mit viel Getöse beweisen, gehört zu den Qualen unserer Existenzen im 21 Jhdt.

    Registrierte Freiwilligenarbeit und informelle Hilfe vor Ort sind nicht das gleiche; und sind kaum genau zu eruieren.

  9. Die Ungerechtigkeit beginnt nicht da, wo Selbstbetreuung steuerlich begünstigt wird, sondern da, wo Fremdbetreuung subventioniert wird, notabene mit den Steuern jener, welche die Mindereinnahmen durch Selbstbetreuung in Kauf nehmen. Deren Familienmodell wird mit einem Steuerabzug nicht privilegiert, sondern gleichgestellt.

  10. Das genannte Beispiel mit den gleichen Kosten für die Betreuung und demselben Lohn scheint mir zu einfach zusein. Bei dieser Konstellation ist es nicht realistisch, dass sich überhaupt jemand für die zusätzliche Erwerbsarbeit entscheidet.
    Das heisst, es gibt es neben der Tatsache, dass das zusätzliche Einkommen in der Regel die zusätzlichen Steuern und die Kinderbetreuungskosten übersteigt, noch weitere Motivatoren. So zählen bspw. die Jahre in welchen die Erwerbstätigkeit nicht unterbrochen wird, als zusätzliche Erfahrung. Auf diese Erfahrungsjahre verzichtet jemand, der die Kinder zu Hause betreut. Erfahrung ist aber ein Hauptfaktor zur Bestimmung des Lohnes bei einer Neueinstellung oder einem Jobwechsel. Deshalb wird durch die heutigen Steuerabzüge das gesamte Einkommen bis zur Pensionierung erhöht.
    Auch werden Eltern ünterstützt, die einfach wenig Lust haben ihre Kinder zu betreuen. Dieses Verhalten wird durch die Steuerabzüge gefördert. Dieser Anreiz scheint mir nicht richtig zu sein.
    Anstelle des weiteren Abzuges für die Betreuung zu Hause wäre es sinnvoller das Ganze zu vereinfachen:
    – Weniger Regulierung für Krippen (Ausbildungsniveau des Personals oder die Betreuungssituation vgl. https://batz.ch/2013/06/vor-lauter-krippengezank-den-kindergarten-vergessen)
    – Abschaffen der Subventionen für Krippen
    – Abschaffen Steuerabzüge für Drittbetreuung (und kein neuer Abzug für Betreuung zu Hause)
    Aber Vereinfachungen scheinen nicht in der Gunst der Politiker zu liegen.

  11. Hallo,
    wieso soll es gerecht sein, wenn Leute, die 120’000 CHF verdienen, gleichviel Steuern zahlen wie solche, die 100’000 verdienen?
    Stehen dahinter grundlegende Prinzipien zur Besteuerung und zu Steuerabzügen?

  12. @MartinMüller
    Wenn Sie meine früheren Einträge gelesen haben, dann wissen Sie, dass mich die Subventionen ebenfalls stören. Allerdings: WER diese bezahlt, ist nicht klar. Kaum die Einverdienermittelstandsfamilien, denn diese sind durch das Steuersystem schon heute relativ stark entlastet. In kaum einem anderen Land sind die Einverdienerpaare (auch diejenigen ohne Kinder übrigens) so gut gestellt (wegen des Verheiratetentarifs) wie in der Schweiz. DIe wahrscheinlichse Antwort ist, dass die Gutverdiener, mit oder ohne Zweitverdienst, verheiratet oder single, die Hauptlast tragen,
    @Dino
    Steuern werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben, nicht nach dem Einkommen. Die Kosten der Berufsübung senken den verfügbaren Lohn und können deshalb in Abzug gebracht werden. Sonst wäre es ja auch nicht „gerecht“, dass eine Einverdiener mit 100’000 Franken Einkommen (Kinderabzüge bereits reingerechnet!) rund 4500 Franken weniger Steuern bezahlt als ein Alleinstehender mit demselben steuerbaren Einkommen.

  13. @Stephan
    Ihre Vorschläge gehen durchaus in Richtung eines effizienteren und gerechteren Steuersystems. Allerdings nur dann, wenn der Zweitverdienst nicht – wie heute – einer viel höhere Progression unterliegt. Die Abzugsfähigkeit der Krippenkosten sollte nur bei Berufstätigkeit gewährt werden. Ansonsten sind die Abzüge tatsächlich „ungerecht“.
    Von wegen „keine Lust haben, die Kinder selber zu betreuen“: Abgesehen davon, dass viele Familien auf den Zusatzverdienst angewiesen sind (auch Alleinerziehende), könnte man ebenso entgegnen, dass einige Frauen „keine Lust hätten, ihre vom Staat teuer bezahlte Ausbildung mindestens teilweise der Allgemeinheit zu Gute kommen lassen“.

  14. Also mittels Steuerabzügen für Kinderbetreuung die Progression zu korrigieren, finde ich jetzt schon fast unverschämt. Dazu braucht es entweder die separate Steuererklärung für beide Ehepartner oder ein Splittingmodell.

    Ihr Argument mit der vom Staat bezahlten Ausbildung (spannendes Thema: transparenter Ausweis der Kosten für Studienplätze, kostendeckende Studiengebühren, Finanzierung über Gutscheine, Darlehen) finde ich ebenfalls nicht stichhaltig: Auch jemand, der sich für mehrere Jahre der Kinderbetreuung widmet, kann anschliessend wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Allerdings fehlen ihm diese Jahre in der Erwerbsbiografie, was zu einem geringeren Lohn führt, im Vergleich zu denjenigen, welche die Kinder extern betreuen lassen. Hier wiederhole ich mein Argument von oben: Die ununterbrochene Arbeitstätigkeit führt zu einem permanent höheren Einkommen im Vergleich zu denjenigen, welche die Kinder selbst betreuen. Es braucht nicht noch Abzüge um hier Anreize zu schaffen.

    Sie argumentieren noch mit den Kosten der Berufsausübung: Das finde ich ein sehr heikles Thema, das vor allem Vorteile für bestimmte Gruppen bringt. Auch hier würden Vereinfachungen des Steuersystems – bei entsprechend reduzierten Steuersätzen -, viel mehr bringen als die aktuelle Praxis der x-beliebig gewährten Abzüge.

    Schliesslich überwiegt bei dieser Vorlage – trotz zusätzlicher Regulierung – für mich der Nutzen, da eine besondere Bevorzugung einer Bevölkerungsgruppe abgeschwächt wird.

  15. @Stephan:
    Die Betreuungskosten sind Kosten der Berufsausübung und müssten aus diesem Grund mindestens teilweise von der Steuer abgesetzt werden können. Dem Staat kommen ja auch Mehreinnahmen zu. Hier wird gar niemand begünstigt.
    Nur wenige der hochgebildeten Frauen mit Erwerbslücke schaffen den Wiedereinstieg in ihren angestammten Beruf. Natürlich tragen Sie einen Teil dieser Kosten selber. Ein grosser Teil der Ausbildungskosten ist dennoch verloren.
    Für weitere Argument: Lesen Sie meinen Aufsatz in der NZZaS vom 3. November, später dann auch im batz.ch

  16. Wertungen von Fairness und Gerechtigkeit im Kontext von Steuern sind i.d.R. persönliche Präferenzen.

    Tatsache ist, dass Familien mit Kindern gegenüber kinderlosen schlechter gestellt sind. Anstelle des Giesskannenprinzips wäre eine überblickbare Lösung vorzuziehen, aber das will ja offenbar niemand.

    Darum finde ich es vorderhand besser, wenn auch bei Selbstbetreuung ein Abzug vorgesehen wird.

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