Europäische Bankenunion — leere Taschen, leere Worte

Urs Birchler

Die gegenwärtig populäre Idee einer „Europäischen Bankenunion“ beinhaltet auch eine europaweite Einlagenversicherung mit einem Fonds, der Schadenfälle abdecken soll. Sie baut zum Teil auf die bestehende EU-Richtlinie zur Einlagensicherung. Eine wohlwollende Darstellung und Analyse findet sich in einem CEPS-Paper von Dirk Schoenmaker und Daniel Gros. Die Autoren schätzen, dass für die 35 grössten Banken ein Fonds von 55 Mrd. Euro ausreicht, um 1,5 Prozent der versicherten Einlagen abzudecken.

Die Idee des gemeinsamen Versicherungsfonds wirkt auf den ersten Blick bestechend, hat aber ein paar gravierende Probleme:

  • Erstens sollte man eine Versicherung einführen, bevor der Schaden eingetreten ist. Zur Lösung der gegenwärtigen europäischen Bankenprobleme kommt die gemeinsame Versicherung zu spät.
  • Zweitens ist ein gemeinsamer Versicherungsfonds nur ein anderer Name für zentralisierte Eigenmittel. Die Eigenmittel werden nicht bei der einzelnen Bank gehalten, sondern in der gemeinsamen Kasse. Ein Pooling unabhängiger Risiken wäre vom Versicherungsgedanken her auf den ersten Blick plausibel. Nur handelt es sich nicht um unabhängige Risiken (gerade im Bankensektor kommt ein Unglück selten allein). Noch schlimmer: die schlechtesten Banken holen den Jackpot ab, die guten sind die Geprellten.
  • Drittens reicht eine Deckung von 1,5 Prozent der versicherten Einlagen nicht aus. Zwar arbeitet die US-amerikanische Einlagenversicherung (FDIC) mit ähnlichen Werten (1,35 Prozent), muss aber nach Krisen immer wieder ex post Beiträge erheben. Zudem ist die FDIC nur vertrauenswürdig, weil sie über Staatsgrantie verfügt. Schoenmaker und Gros weisen denn auch darauf hin, dass die europäische Einlagenversicherung nur funktioniert, solange die Staatshaushalte im Lot sind. Dies ist auf absehbare Zeit kaum der Fall. Auch die bestehenden nationalen Systeme, die gemäss Erläuterungsbericht zur EU-Direktive ebenfalls mit Deckungen von gut 1 Prozent arbeiten, wandern auf dünnem Eis. (Die absolut notwendige Absicherung der Einlagenversicherung via Konkursprivileg der versicherten Einlagen verwendet die EU nicht, im Gegensatz zur Schweiz, den USA, Australien und anderen Ländern, darunter EU-Beitrittskandidat Montenegro. Das Konzept wird im Bericht über die Regulierungsfolgen der Direktive lediglich kurz erwähnt.)

Fazit: Einmal mehr greift die EU unter dem Druck der Krise zu einem unausgegorenen Konzept, das auf Scheinlösungen beruht (Stopfen vorhandener Löcher mit Geldern Dritter) und die Probleme langfristig eher verschärft (Verleitung der Marktteilnehmer zu moral hazard).

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