Kapitalverkehrskontrollen und die Schweiz

Urs Birchler

Mit dem auf heute abend erwarteten Rettungspaket für die zypriotischen Banken wird voraussichtlich eine weitere tragende Wand des EU-Gebäudes eingerissen, nämlich die Freiheit des Kapitalverkehrs.

Artikel 63 EU-Vertrag
(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.
(2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

Damit ist ein Euro in Zypern nicht mehr gleich einem Euro in Frankfurt, wie die FT schreibt. Gleichzeitig entsteht im EU-Raum ein neues Delikt Kapitalflucht. In der Schweiz ist Kapitalflucht kein Strafdelikt, ebensowenig wie Majestätsbeleidigung oder Steuerhinterziehung. Damit haben wir gleich nochmals dasselbe Problem wie mit der Steuerhinterziehung: Die Schweiz darf Zypern keine Rechtshilfe leisten, wenn Geld aus zypriotischen Banken oder Matratzen in die Schweiz gelangt. Friktionen sind vorgespurt. Aber Zypern bleibt ja ein Einzelfall…

One thought on “Kapitalverkehrskontrollen und die Schweiz

  1. In Sachen „Mein Geld auf der Bank“ hat Norbert Haering im Handelsblatt vom 25.3.13, p.7 ganz interessant festgehalten:
    „Stimmt es, dass… Sparer Gläubiger der Banken sind?
    Ja, so funktioniert unser Geldsystem. Wer am Zahlungsverkehr teilnehmen oder Geld ohne Kursschwankungsrisiko aufbewahren will, muss den Banken einen Kredit geben – ob er will oder nicht.
    Formal sind Halter von Bankguthaben Gläubiger der Banken, obwohl sie eigentlich der Bank kein Geld leihen wollen. Sie wollen nur ihre Zahlungsmittel sicher und liquide aufbewahren.
    Weil Spar- und Girokonteninhaber formal Gläubiger der Banken sind, ist es formal korrekt, dass bei dem Plan, die Einlagenkunden der zyprischen Banken per Sondersteuer zu schröpfen, von Gläubigerbeteiligung an der Bankenrettung geredet wurde.
    Aber eben nur formal! Denn jemand, der nur am Zahlungsverkehr teilnehmen will und deshalb ein Bankkonto hat, steht nicht auf derselben Stufe wie jemand, der Aktien einer Bank hält oder deren Anleihen gekauft hat.“

    Wie ist das eigentlich bei Postfinance?

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