Nach dem positiven Beispiel vor einigen Tagen, hier ein negatives Beispiel. Das Modeunternehmen Bogner rechnet für seinen Versandhandel (!) immer noch mit einem Wechselkurs von 1.56 Franken/Euro. Beispiel: Kleid Elena kostet in Deutschland 799 Euro, in der Schweiz satte 1250 Franken. Man braucht bei der Versandhomepage lediglich das /ch/ durch /de/ ersetzen und voilà…
Zur Erinnerung: 1.56 Franken kostete der Euro vor rund 3 Jahren. Dazu kommt noch, dass die Mehrwertsteuer in Deutschland mit 19% wesentlich höher ausfällt als in der Schweiz mit 8%. Im Versandhandel sollten zudem Lohnkosten keine direkte Rolle spielen.
Es geht mir nicht drum, einzelne Geschäfte anzuprangern. Das Beispiel zeigt aber: Es lohnt sich nach wie vor, den Importeuren auf die Finger zu schauen – und/oder um die betroffenen Firmen einen grossen Bogen zu machen.
Genau. Niemand muss Bogner tragen, es gibt sehr viele Alternativen – kartellrechtlich gesprochen „Interbrandwettbewerb“. Wer aber trotzdem das überteuerte Teil kaufen will, ist frei, das zu tun. In iener freien Marktwirtschaft ist es auch erlaubt, unvernünftige Kaufentscheide zu treffen. Den Staat (inkl. Kartellbehörde oder Preisüberwacher) haben hier keine Aufgabe.
Sehr geehrte Frau Dr. Bütler
Als regelmässiger Leser Ihrer Kolumnen und Blogbeiträge danke ich Ihnen auch für diesen Beitrag. Ist das Internet nicht eine tolle Errungenschaft!? Mit jedem Beispiel von solchen Preisexzessen steigt die „awareness“ bei den Konsumenten. Mit steigender Transparenz wird der Markt für eine Korrektur sorgen.
Schade, dass nicht einige Bundesmillionen (……) des Hilfspaketes zur Finanzierung von Preisvergleichsplatformen in verschiedenen Branchen zur Verfügung gestellt werden. Über Zeit würden die Lebenshaltungskosten mit Bestimmtheit sinken. Ich freue mich auf weitere Beiträge.
Lieber Herr Feusi
ich gehe mit Ihnen eins bei Luxusprodukten (Bogner und co). Es gibt allerdings Bereiche, wo die Kunden nicht ganz so frei sind, wo und was and wann sie einkaufen. Medikamente zum Beispiel. Oder bei auch bei Nahrunsmitteln, vor allem dann, wenn der Verkäufer die eingeschränkte Mobilität der Kunden ausnützen kann. So sind in den USA die Grundnahrungsmittel in sehr armen Gegenden oft deutlich höher als in reichen weil die Kunden kein Auto haben und somit nicht ausweichen können. Hier haben Preisüberwacher und Wettbewerbskommissionen eine klare Rolle.
Vollkommen richtig, Frau Bütler.
Sehr geehrte Frau Dr. Bütler,
Inwieweit die eingeschränkte Mobilität im Szenario das Sie beschreiben, zum Schaden der Kunden ausgenutzt wird, weiss ich nicht. In den USA müssen Detailhändler in vornehmen Vierteln mit Abschreibungen und Entwendungen in der Grössenordnung von 1-3% rechnen. In den ärmeren Vierteln ist 10% oft das Minimum, 14% beileibe keine Seltenheit. Zudem fallen Risikoprämien wegen Raubüberfällen und dergleichen und Kosten zu ihrer Vorbeugung bei gleichbleibenden Fixkosten an.
Zudem lassen oft die effizientere Detailhändler, und ebenso viele Ökonomen, die Finger von jenem Markt, aus Furcht, sie könnten als Rassisten angeklagt werden. Leider.