Die Exporteure leiden unter dem starken Franken. Sollen SNB und Politik den betroffenen Firmen deshalb unter die Arme greifen? Und wenn ja, wie? Daniel Lampart vom Gewerkschaftsbund, Mitglied des Bankrats der SNB wie die Autorin dieses Beitrags, macht einen Vorschlag: Den Exporteuren seien Sonder-Wechselkurse anzubieten. Nicht überraschend freuen sich auch Firmenvertreter über die Empfehlung.
Was auf den ersten Blick einleuchtend scheint, hat Tücken, um es einmal milde auszudrücken. Die Exporteure sind nämlich in unterschiedlichem Mass vom hohen Franken betroffen. Die einen stark, weil sie keine Vorleistungen aus dem Ausland beziehen. Die anderen wenig, weil sie einen Grossteil ihrer Vorleistungen – dank tiefem Eurokurs billig – aus dem Euro oder Dollarraum beziehen. Profitieren alle Exporteure gleichermassen von einem Sonderwechselkurs, so kommt dies einer massiven und ungerechtfertigten Subventionierung der letzteren Gruppe gleich.
Konsequenterweise müsste man auch die dank tiefem Eurokurs zu billigen Importe mit einem Zoll belegen. Erst ein System mit Subventionen für Exporte und einer Besteuerung der Importe könnte den unterschiedlichen Produktionsstrukturen der Exporteure wenigstens halbwegs gerecht werden. Doch wer bestimmt dann den „richtigen“ Wechselkurs aufgrund dessen die Höhe der Subventionen und Zölle bestimmt wird? Der Bundesrat? Die SNB, die das aus guten Gründen noch nie gemacht hat?
Das vorgeschlagene Instrument ist übrigens nicht einmal neu. Die SNB bot gewissen Industriezweigen in den 70-er Jahren sogenannte Devisenbezugsrechte an (siehe Festschrift der SNB, Seiten 281 und folgende). Im Gegensatz zu heute gab es damals allerdings nur beschränkte Möglichkeiten, den Wechselkurs über den Markt abzusichern . Mit administrierten Preisen – wie den vorgeschlagenen Sonderwechselkursen, die nicht den Marktkursen entsprechen – lässt sich übrigens prima spekulieren. Es ist anzunehmen, dass dies bereits in den 70-er Jahren passiert ist. So steht in der Festschrift (Seite 283): „Die Absicherungsmöglichkeiten gegen Wechselkursschwankungen, die die Nationalbank bestimmten Exportzweigen offerierte, führten im Zusammenhang mit den Währungsturbulenzen von 1978 zu Anschlussbegehren anderer Branchen. Die Notenbank war jedoch nicht in der Lage, darauf einzutreten, da dies eine eigentliche Trennung des Devisenmarktes in einen kommerziellen und einen finanziellen Sektor nach sich gezogen hätte. Eine generelle Regelung kam somit nur auf der Grundlage eines marktkonformen Vorgehens in Frage, zumal verschiedene Fälle von Missbräuchen es gleichfalls als wünschenswert erscheinen liessen, spezielle Vergünstigungen einzustellen.“
Letztlich stellt sich die Frage, wer denn diese überdimensionierte Giesskanne bezahlen soll? Die Steuerzahler, die damit unter Umständen auch nicht gerechtfertigte Subventionen und Strukturerhaltung berappen müssen? Die SNB? Dann könnte die Nationalbank aber ebenso gut und mit weniger Verzerrungen direkt intervenieren. Doch gerade mit Deviseninterventionen hat sich die SNB bei vielen Kritikern unbeliebt gemacht. Glaubt denn wirklich noch jemand, die bürokratischen, ungenauen und verzerrenden Sonder-Wechselkurse seien gratis zu haben?
PS 1: Daniel Lampart bezieht sich bei seinem Vorschlag zu Spezialwechselkursen für Exporteure auf einen Vorschlag des renommierten MIT Ökonomen Ricardo Caballero. Doch der Vergleich mit Caballeros „case for monitored and temporary dual exchange rates“ hinkt gewaltig. Caballero bezieht sich nur auf einen ganz speziellen Fall, nämlich Exportsubventionen „for those surplus emerging market economies that implement sharp nominal appreciations“ (sprich: China).
PS 2: Bei der Recherche gefunden: „Eine zeitlich befristete Gewährung eines Sonderwechselkurses für Schweizer Exporte in den Dollarraum wäre weder wirtschaftlich sinnvoll noch verfassungskonform. Der Bundesrat lehnt deshalb ein entsprechendes Postulat der SP-Fraktion ab.“ Pressemitteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 11. Sep 2003. Hier der ganze Text.