Die Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank hat unsere Mit-Batzerin Monika Bütler zum Mitglied des Bankrats gewählt. Auf die Geldpolitik wird die Wahl zwar keinen Einfluss haben; hier hat der Bankrat nichts zu sagen. Er ist jedoch für die organisatorische Oberaufsicht über die Nationalbank zuständig. Es lohnt sich, die Liste der Aufgaben in Artikel 42 des NBG wieder einmal zu lesen. Immerhin überwacht der Bankrat das Risikomanagement. Und Absatz 3 („Der Bankrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die nach Gesetz oder Organisationsreglement nicht einem anderen Organ zugewiesen werden“) gäbe wohl noch Stoff für die eine oder andere juristische Dissertation.
Ihre Feuertaufe hat Monika mit einem nicht ganz freiwilligen Spontaneinsatz auf dem Rednerpult der GV mit Bravour bestanden. Weiterhin viel Erfolg, Monika!