Subventionen und steuerliche Sonderbehandlungen stellen immer eine Bevölkerungsgruppe auf Kosten aller anderer besser. Verteilungseffekte ziehen Preisänderungen und Verhaltensanpassungen nach sich, die nicht immer erwünscht sind. Interessant ist, dass nicht nur Linke und Bauern Subventionen fordern, sondern auch bürgerliche Kreise mit einer Reihe von Wohneigentumsförderprojekten und – initiativen. Deswegen sind sie allerdings nicht besser, wie wir (Gebhard Kirchgässner und ich) in diesem Blog, schon einige Male argumentiert haben.
Es gibt nun eine neue Studie des Basler Ökonomen Frank Bodmer, welche die Auswirkungen einer Privilegierung von Wohneigentum im Detail und mit numerischen Lebenszyklusmodellen untersucht. Der Autor kommt zu den gleichen Schlüssen wie ich, etwas wissenschaftlicher und diplomatischer formuliert als meine batz-Beiträge.
Zu den Verteilungswirkungen schreibt Frank Bodmer im Abschnitt 7.4.
„Die steuerliche Sonderbehandlung des Wohneigentums soll die Wohneigentümer besser stellen. Da Wohneigentümer tendenziell Haushalte mit mittleren bis hohem Einkommen sind und da die Abzüge über eine Milderung der Progression wirken, kommt diese steuerliche Sonderbehandlung vor allem den Haushalten mit überdurchschnittlichem Einkommen zugute. Die übrigen Haushalte, d.h. vor allem Mieterhaushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen, dürften dagegen zu den Verlierern gehören. Die Förderung des Wohneigentums wird nämlich mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einer Verteuerung des Bodens und damit zu einer Verteuerung aller Immobilien führen. Bei den Hauseigentümern mit hohem Einkommen werden die steuerlichen Begünstigungen diesen Bodenpreiseffekt mehr als kompensieren. Bei den Eigentümern mit durchschnittlichem Einkommen kann der negative Bodenpreiseffekt allerdings bereits grösser sein als der positive Effekt der tieferen Besteuerung.
Mit Sicherheit werden allerdings die bisherigen Eigentümer von Boden und Immobilien profitieren. Die Senkung der steuerlichen Belastung auf der Nutzung der Immobilien erhöht die so genannte Bodenrente, d.h. denjenigen Teil des Wertes eines Grundstücks, welcher über den Erschliessungskosten liegt. Dieser Effekt ist nicht nur verteilungspolitisch von fraglichem Wert, sondern er führt auch in einem Bereich zu steuerlichen Entlastungen, wo keinerlei Effizienzgewinne zu erreichen sind. Reine Renten können nämlich besteuert werden, ohne dass es zu Verhaltensänderungen und damit zu Effizienzverlusten kommt.“