Monika Bütler
Braucht es nicht. Der Verheiratetentarif sowie die Sozialversicherungen basieren bereits auf der traditionellen Vorstellung, dass eine Familie von einem einzigen Einkommen lebt. Mehr dazu im Interview mit der Neuen Luzerner Zeitung von heute.
Abgesehen davon: Wir betreuen unsere Kinder ebenfalls hauptsächlich selber: Von den wöchentlichen 168 Stunden verbringen die Buben (wenigstens in den 39 Schulwochen) rund 36 Stunden in der Schule, auf dem Schulweg oder in der Betreuung. An weiteren rund 8 Stunden die Wochen hilft uns eine Babysitterin. Es bleiben somit noch mindestens 124 Stunden Eigenbetreuung. Hätten wir Anspruch auf drei Viertel der Abzüge? Oder gar noch mehr? Schliesslich gehen auch die Kinder von traditionellen Familien zur Schule.
Man kann natürlich einwenden, dass die Kinder rund 70 Stunden pro Woche schlafen, in denen sie nicht aktiv betreut werden müssen. Doch auch in diesem Fall stünde uns in der Logik der Familieninitiative http://www.familieninitiative.ch/ noch mindestens die Hälfte der Steuerabzüge zu.
Man könnte das ja auch als Anerkennung für die Mütter verstehen, welche ihre Zeit und Energie für die Betreuung der Kinder verwenden. Dieses „Taschengeld“ würde von den Meisten sicher wieder „in die Wirtschaft“ fliessen.
Wenn man Familien mehr Taschengeld geben möchte, kann man das machen: Das Kindergeld erhöhen. Das kommt ihnen unabhängig vom Betreuungsmodell zu Gute. Von Steuerabzügen profitieren hingegen überproportional Familien mit hohen Einkommen.