Monika Bütler
Eine Version dieses Texts erschien in der Annabelle Rubrik „Meine Meinung“
In GROSSBUCHSTABEN kündigte der Blick vor ein paar Jahren die grosse Serie zur Altersarmut in der Schweiz an. Die Rentnerportraits liessen die Leserinnen allerdings ratlos zurück. Die erste Person verdiente bis zur Pension 6000 Franken pro Monat, die zweite wurde – bei einem Einkommen 3000 Franken – von gut verdienenden Kindern unterstützt, die dritte hatte ein Renteneinkommen von 4000 Franken, ein Haus und eine halbprivate Krankenkasse. Neben den üblichen „die bösen Politiker verlochen alles Geld im Ausland statt zu den eigenen Leuten zu schauen“ Kommentaren lautete der Tenor der anderen Reaktionen: Ist dies nun wirklich Altersarmut? Nach dem dritten Teil verschwand die Serie leise wieder aus dem Blatt.
So erstaunlich ist dies nicht: Älteren Menschen in der Schweiz stehen im Durchschnitt mehr Mittel zur Verfügung haben als der aktiven Bevölkerung. Die Armutsquote liegt für Rentner rund viermal tiefer ist als für junge Familien. Zweite Säule und Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV sorgen für diese erfreulichen Zahlen. EL garantieren einer Einzelperson ein Einkommen von ungefähr 3000 Franken, einem Ehepaar von ungefähr 4200 Franken pro Monat; die Krankenkosten werden separat vergütet. Zugegeben, das ist nicht viel, aber einige hundert Franken mehr als die Sozialhilfe. Und mehr als vielen Familien selbst bei voller Berufstätigkeit zur Verfügung steht.
Dennoch: die AHV Renten sollen um 10% (nach dem Willen der AHV Plus Initiative), respektive um 70 Franken für eine Übergangsgeneration (Vorschlag Alterssicherung 2020) angehoben werden. Das Pikante an beiden Vorschlägen: die Ärmsten unter den RentnerInnen profitieren gar nicht – manche verlieren sogar.
In beiden Vorlagen geht nur ein Bruchteil der massiven Mehrkosten (4.1 Milliarden Franken bei der AHV Plus) an die armen Alten. Oder eigentlich noch schlimmer: Diejenigen, die gemäss heutigem Reglement EL beziehen können, nach den geplanten Rentenerhöhungen aber über der EL Berechtigungsgrenze liegen, verlieren sogar. Weil sie in diesem Fall mehr medizinische Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen müssen und weil auf den Renteneinkommen – im Gegensatz zur EL – Steuern entrichtet werden müssen.
Ein Plus, das die Frauen spüren werden, meinen die AHV Plus Initianten. Ein Plus, das die mittelalterliche Professorin oder die junge (Zweit-)Frau eines gut verdienenden Mannes spüren werden. Nur leider nicht diejenigen, die eine bessere Absicherung am Nötigsten hätten: alleinstehende Frauen mit oder ohne Kinder. Den ärmeren unter ihnen würde das, was sie durch eine höhere AHV Rente erhalten würden, gerade wieder durch tiefere (oder gar wegfallende EL) weggenommen. Für die anderen – gerade für viele geschiedene Frauen – wäre eine bessere Abdeckung durch die zweite Säule ungleich wertvoller.
Ob «AHV plus» oder «Alterssicherung 2020 + 70 Franken», am meisten profitierte die lauteste und im Parlament am besten vertretene Bevölkerungsgruppe des Landes: Finanziell gutgestellte (meist verheiratete) Babyboomers – Männer und Frauen, links und rechts. Und wer zahlt? Die Jungen und künftige Generationen. Als ob sie mit den steigenden Gesundheits- und Pflegekosten nicht schon genug belastet wären.
Der Sozialstaat soll für eine Absicherung aller Bürger sorgen, die sich nicht selber helfen können. Tut er dies nicht sparsam, reichen die Mittel nicht für alle Bedürftigen. Wenn wir weiterhin so sorglos mit der Alterssicherung umgehen, wird es bald eine neue Serie im Blick geben: Junge Familien in der Steuerfalle. Diese wäre bestimmt nicht schon nach drei Portraits zu Ende.
Die geplante Volksinitiative „AHVplus“ sieht eine um zehn Prozent höhere AHV-Rente vor. Sie kommt zum richtigen Zeitpunkt, müssen doch die Renten aus den Pensionskassen wegen der höheren Lebenserwartung und der geringeren Renditen gesenkt werden. In dieser Situation kann nur die im Umlageverfahren und durch Bundes- und Kantonsbeiträge finanzierte AHV die Ausfälle bei den Pensionskassen kompensieren. Die Finanzierung der zusätzlichen AHV-Leistungen soll ausschliesslich durch Bundesbeiträge finanziert werden. In Frage kommen neben der Mehrwertsteuer zum Beispiel eine Umlagerung des Bundesbudgets, die ganzen Tabaksteuern, eine Kapitalgewinnsteuer oder eine Transaktionssteuer. Auf höhere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerabgaben ist zu verzichten.